Der Marburger Bund fordert eine bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung des Praktischen Jahrs (PJ). Ein entsprechender Rechtsanspruch solle in der Approbationsordnung verankert werden.
Der Bund begründet dies damit, dass die medizinische Ausbildung nicht von der eigenen oder der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern abhängig sein darf. Außerdem sollen die PJler nicht auf Nebenjobs neben der Klinikausbildung angewiesen sein und auch ihre Ruhepausen ausreichend einhalten können. Da sie neben den üblichen Hilfsarbeiten auch ärztliche Kernleistungen übernehmen, und das häufig ohne Aufsicht oder Anleitung, ist dies auch eine Frage der Sicherheit.
Eine Umfrage des Marburger Bundes aus 2018 zeigte, dass fast zwei Drittel der Medizinstudierenden 40 bis 50 Stunden die Woche im Krankenhaus arbeiten – bei einem Fünftel kommen noch Zusatzdienste hinzu. Was dabei auf der Strecke bleibt, ist die Lehr- und Lernzeit.
Konkrete Forderungen
Konkret fordert der Bund eine Änderung eines Paragrafen der Ärztlichen Approbationsordnung. Bisher besagt dieser: „Die Gewährung von Geld- oder Sachleistungen, die den Bedarf für Auszubildende nach § (...) übersteigen, ist nicht zulässig“. Ersetzt werden soll der Absatz durch eine Formulierung, die die folgenden Aspekte umfasst: eine obligatorische, bundesweit einheitliche, angemessene Aufwandsentschädigung, keine Anrechnung dieser Entschädigung auf BAföG-Leistungen, keine Abgeltung des Betrags mit Sachleistungen (wie beispielsweise Essen) und Lehrverpflichtungen, die von der Aufwandsentschädigung unberührt bleiben.
Die monatliche Aufwandsentschädigung liegt in der Regel unterhalb des BaföG-Höchstsatzes von derzeit 649 Euro, ein Drittel erhält sogar weniger als 300 Euro im Monat.
Quelle: © Marburger Bund