Die Leichenschau soll künftig teurer werden. Das Bundeskabinett hat eine Änderung der Gebührenordnung für Ärzte beschlossen. Kritiker sagen: So wird die Qualität der Untersuchungen nicht steigen.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Erhöhung der Gebühren für die Leichenschau beschlossen. Ab dem 1. Januar 2020 wird die vorgeschriebene Feststellung des Todes durch einen Arzt im Schnitt 125 Euro teurer. Statt wie bisher knapp 33 Euro ohne Zuschläge müssen Angehörige dann mit Kosten von knapp 111 Euro für eine vorläufige Leichenschau sowie knapp 157 Euro für eine eingehende Untersuchung rechnen (ebenfalls ohne eventuelle Zuschläge für Anfahrt, besondere Umstände oder Nacht- und Wochenendarbeit).
Die Erhöhung hängt laut Kabinett mit einer differenzierteren Vergütung nach Dauer und Aufwand zusammen. Die neue Gebührenordnung soll Rechtssicherheit gewährleisten und Leistungen wie Meldepflichten bei bestimmten Erkrankungen und Datenerfassungen für Todesstatistiken entsprechend vergüten. Bei Unterschreitung der Mindestdauer der Untersuchung an Toten gibt es in Zukunft zudem weniger Geld für Ärzte. Nimmt sich ein Arzt für die Untersuchung eines Toten und die Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung (GOÄ-Nr. 100) weniger als 20 Minuten Zeit, können Ärzte noch 60 % der Gebühr berechnen.
Die Mindestdauer bei einer eingehenden Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer Todesbescheinigung (GOÄ-Nr. 101) hingegen verkürzt sich auf 40 statt bislang 45 Minuten. Dauert die Untersuchung weniger als 40 aber mehr als 20 Minuten, kann der Arzt auch in diesem Fall nur 60 % der Gebühr in Rechnung stellen.
In dem Entwurf der Bundesregierung wird argumentiert, die Leichenschau sei eine ärztliche Leistung, die „unter Wahrung der Pietät besonderer Sorgfalt einschließlich des hierfür notwendigen Zeitaufwandes und fachlicher Qualifikation bedarf“.
Die Bundesärztekammer begrüßt den Entwurf. Laut ihrer Stellungnahme vom Mai 2019 bildet die bisherige Gebührenordnung den Leistungsinhalt und erforderlichen Zeitaufwand nicht mehr ausreichend ab. Kritik kommt von der Linkspartei, die einen möglichen Maximalbetrag von 254 Euro berechnet und fordert, dass das Ausstellen des Totenscheins von der Krankenkasse bezahlt werden sollte. Gegenüber der Tagesschau äußerte zudem auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz Kritik. Sie bezweifelt, dass die Qualität mit der Gebührenerhöhung ebenfalls steige. Sie fordert eine qualifizierte Leichenschau von Experten, die auch auf mögliche Tötung, Missbrauch und Pflegefehler untersuchen.
Bisher ist Bremen das einzige Bundesland, indem eine qualifizierte Leichenschau eingeführt wurde. Allerdings müssen auch hier die Angehörigen die Gebühr von 187 Euro selbst tragen.
Ein Artikel von Carolin Siebert.