Ein Mann, der sich mehrfach als Arzt ausgab und mit gefälschten Dokumenten in Kliniken und Praxen arbeitete (DocCheck berichtete), wurde gestern zu fünf Jahren Haft verurteilt. Des Weiteren muss er die 22.000 Euro zurückzahlen, die er als Arzt unrechtmäßig verdiente.
Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung, Betrug und versuchter Körperverletzung. Nachdem der Angeklagte bereits im letzten Jahr wegen Urkundenfälschung und Betrug verurteilt worden war, das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig war, arbeitete er weiter. Der Vorsitzende Richter betonte deshalb seine Unbelehrbarkeit und sagte: „Das kann und muss bei der Strafzumessung eine erhebliche Rolle spielen“.
Bei seiner erneuten Arbeit hatte er Behandlungsfehler begangen, weshalb er schlussendlich aufgeflogen war. Zugute kam ihm, dass das Gericht bei seinen Behandlungsfehlern keinen Vorsatz sah und zudem niemand verletzt wurde. Die verurteilte Körperverletzung geschah in einem privaten, nicht medizinischen Rahmen.
Der Angeklagte äußerte, dass ihm die Täuschungen leicht gemacht worden seien, da praktisch nie eine Originalurkunde verlangt worden sei. Auch Widersprüche in seinen Dokumenten seien nicht aufgefallen. Der falsche Arzt hatte zwar in Libyen eine medizinische Ausbildung durchlaufen, eine Kenntnisprüfung in Deutschland bestand er jedoch nicht.
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