Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Masernimpfpflicht gebilligt. Das Gesetz soll zum 1. März 2020 in Kraft treten, nur der Bundesrat muss noch zustimmen.
Das Ziel des „Entwurfes eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ ist es, dass alle Kinder bei Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide Masernimpfungen erhalten haben, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt.
Dazu sollen in Zukunft alle Ärzte, auch Fachärzte unabhängig von ihrer Fachrichtung, Schutzimpfungen durchführen dürfen. Die Impfpflicht gilt auch für Personen, die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen tätig sind sowie Asylbewerber und Flüchtlinge. Diese müssen den Impfschutz innerhalb eines Monats nach Aufnahme in eine Unterkunft nachweisen.
Genug Zeit zur Impfung besteht: Kinder, die jetzt bereits in Schule oder Kindergarten betreut werden, müssen den Nachweis bis 31. Juli 2021 mittels Impfausweis erbringen. Aber auch ein Attest der bereits durchlittenen Krankheit wird akzeptiert. Ausgenommen sind Menschen, bei denen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist und Menschen, die vor 1970 geboren sind, da diese die Masern mit hoher Wahrscheinlichkeit schon durchlitten haben. Dies gilt gleichermaßen für medizinisches Personal, Erzieher und Lehrer. Alle danach ungeimpften Personen können mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro rechnen. Zudem können Kinder vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen und Personal eine Tätigkeit in einer medizinischen oder Gemeinschaftseinrichtung verweigert werden. Auch Kindertagesstätten, die nicht geimpfte Kinder zulassen, können belangt werden.
Neben einer verstärkten Aufklärung soll das Gesetz durch einen digitalen Impfausweis in spe sowie freiwillige Reihenimpfungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Schulen unterstützt werden. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Sie verlaufen schwer und ziehen Komplikationen und Folgeerkrankungen nach sich. Eigentlich sollte die Krankheit bis 2020 ausgerottet sein. Dafür ist eine Impfquote von 95 Prozent angepeilt, die hierzulande jedoch nicht erreicht wird. In den vergangenen Jahren stiegen entsprechend die Neuinfektionen in Europa und auch in Deutschland ist langfristig gesehen kein wesentlicher Rückgang zu verzeichnen.
Quelle: © BundesgesundheitsministeriumFoto: © Heinz F. Eichenwald / CDC