Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hatte 2014 erstmals den Zusatznutzen von Radium-223-dichlorid (kurz: Radium-223) bei Prostatakarzinom mit Knochenmetastasen bewertet. Für bestimmte Patienten ergab sich damals im Vergleich mit der Best Supportive Care ein erheblicher Vorteil durch das Radiumisotop. Es wird direkt in die befallenen Knochen eingebracht und hemmt dort eine Ausbreitung der Metastasen.
Seitdem konnte Radium-223 sich aber nicht bewähren und zeigte in Kombination mit anderen Wirkstoffen starke Nebenwirkungen, vor allem Knochenbrüche. Die European Medicines Agency (EMA) hat die Zulassung im vergangenen Jahr daher eringeschränkt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun das IQWiG mit einer erneuten Dossierbewertung beauftragt.
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