Endlich mal Gutes vom Terminservice- und Versorgungsgesetz: Die Kryokonservierung von Samenmaterial wird nun von den Krankenkassen übernommen. Ein wichtiger Schritt für junge Erwachsene mit Hodentumor.
Der Keimzelltumor des Hodens ist die häufigste maligne Erkrankung bei jungen Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 40 Jahren.
Glücklicherweise geht die bösartige Erkrankung mit einer sehr hohen Heilungsrate von über 90 % einher. Nötig ist dafür in fast allen Fällen allerdings die Orchiektomie, also die chirurgische Entfernung des betroffenen Hodens. Je nach Stadium und Entität des Primärtumors ist in manchen Fällen eine adjuvante Chemo- oder Strahlentherapie indiziert.
Da es sich bei den Patienten zumeist um junge Erwachsene ohne abgeschlossene Familienplanung handelt, wird geraten vor der Operation und einer eventuellen zusätzlichen Therapie eine Kryokonservierung von Samenmaterial durchzuführen.
Nach der schockierenden Krebsdiagnose kam dann oft der zweite Schock finanzieller Natur, da bis jetzt die Krankenkassen die Kryokonservierung nicht übernommen haben.
Dabei belaufen sich die Kosten auf einer einmaligen Gebühr von ca. 500 Euro sowie auf jährliche Lagerkosten um die 300 Euro, mit preislichen Schwankungen der verschiedenen Anbieter.
Nach Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) werden diese Kosten nun von den Krankenkassen übernommen, um einmal etwas uneingeschränkt Gutes über das neue Gesetz zu berichten.
Vielen Patienten ermöglicht das Gesetz nun erst den späteren Kinderwunsch, andere können sich mit dem gesparten Geld nach der Diagnose im Urlaub erholen.
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