Der Bundestag solle so bald wie möglich über das Tabakwerbeverbot entscheiden. Das fordert Rudolf Henke, Vorsitzender des Marburger Bundes: „Es ist höchste Zeit, Tabakwerbung im öffentlichen Raum zu unterbinden, damit gerade Kinder und Jugendliche nicht länger durch Außenreklame und Kinowerbung buchstäblich zum Rauchen verführt werden.“
Das Bundeskabinett hatte bereits am 20. April 2016 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beschlossen. Dieser sah aus Gründen des Jugendschutzes ein weitgehendes Verbot der Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino vor. Der Entwurf wurde aber nie im Bundestag besprochen.
„Die Fakten liegen längst auf dem Tisch. Das Tabakwerbeverbot ist nicht nur gesundheitspolitisch geboten – es rechnet sich auch für die Wirtschaft“, bekräftigte Henke.
Nach Berechnungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) betragen die direkten und indirekten Kosten durch Tabakkonsum jährlich insgesamt rund 79 Milliarden Euro. Die direkten Kosten erfassen den Wert der Güter, die im Gesundheitswesen durch tabakbedingte Erkrankungen verbraucht werden. Dazu zählen Arzneimittel sowie medizinische Leistungen wie Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen.
Die indirekten Kosten erfassen Verluste, die der Wirtschaft durch das tabakbedingte vorzeitige Ausscheiden aus der Berufswelt entstehen. Nicht nur der frühzeitige Tod, sondern auch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Pflege und Rehabilitation sowie die unfreiwillige Arbeitslosigkeit verursachen Produktionsausfälle.
Textquelle: Pressemitteilung des Marburger BundesBildquelle: Pixabay, Pexels