Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat das Urteil gegen Kristina Hänel aufgehoben. Die Allgemeinmedizinerin war wegen illegaler Werbung für Abtreibungen zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Hänel legte Revision ein – mit Erfolg, wie sich jetzt zeigt. „Das Urteil hat aufgrund der nach Erlass des landgerichtlichen Urteils eingetretenen Gesetzesänderung keinen Bestand“, begründete das OLG die Entscheidung.
Das Verfahren hatte zuvor große Aufmerksamkeit erregt. Durch das im März erlassene „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ wurde dem inzwischen fast berüchtigten Paragrafen 219a ein Absatz hinzugefügt. Er soll klarstellen, wie Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen.
Der Fall wird vor dem Langericht Gießen nun erneut verhandelt.
Hier findest du unser Interview mit Kristina Hänel zu Paragraf 219a:
Text basiert auf einer Pressemitteilung des OLG Frankfurt am MainBildquelle: rawpixel.com, Pexels