Jeder sechste gesetzlich Versicherte hat im Jahr 2017 die Diagnose „depressiven Störung“ erhalten. Das geht aus einer Studie des Versorgungsatlas hervor. Zwar erhalten Frauen die Diagnose häufiger, die Diagnoseprävalenz stieg bei den Männern aber stark an.
Weniger regionale Disparität und eine Abschwächung der Prävalenzunterschiede zwischen Männern und Frauen: Das sind die zentralen Ergebnisse einer Versorgungsatlas-Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Darin wurde die zeitliche Entwicklung der Diagnoseprävalenz depressiver Störungen in der ambulanten Versorgung untersucht.
Insgesamt sind zwischen 2009 und 2017 in Deutschland deutlich häufiger depressive Störungen diagnostiziert und dokumentiert worden. Die Diagnoseprävalenz stieg in diesem Zeitraum von 12,5 Prozent auf 15,7 Prozent (+26 Prozent). Dies bedeutet, dass im Jahr 2017 etwa jeder sechste Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mindestens eine Diagnose einer depressiven Störung erhielt.
Bei jungen Männern sowie in ländlichen Kreisen war die Zunahme der Diagnoseprävalenz besonders ausgeprägt. Frauen erhielten zwar in allen Jahren etwa doppelt so häufig eine Depressionsdiagnose wie Männer, doch der stärkere Prävalenzzuwachs bei Männern (+40 Prozent verglichen mit +20 Prozent bei Frauen) schwächte den Unterschied in der Diagnoseprävalenz zwischen den Geschlechtern mit der Zeit ab. So lag die Diagnoseprävalenz im Jahr 2017 bei Frauen noch etwa 1,9-fach höher als bei Männern, verglichen mit 2,2-fach im Jahr 2009.
Die Studie offenbart eine sukzessive Angleichung der Diagnoseprävalenz depressiver Störungen zwischen ländlichen und städtischen Regionen sowie zwischen alten und neuen Bundesländern. In den neuen Bundesländern (ohne Berlin) fiel die Zunahme in der Diagnoseprävalenz stärker aus als in den alten (+41 Prozent vs. +23 Prozent), sodass sich der Ost-West-Unterschied verringerte. Doch auch im Jahr 2017 lag die Diagnosehäufigkeit in den alten Bundesländern noch rund 20 Prozent höher als in den neuen Bundesländern (15,8 Prozent vs. 13,0 Prozent).
Die Datengrundlage bildeten bundesweite vertragsärztliche Abrechnungsdaten nach § 295 SGB V für die Jahre 2009 bis 2017 von jährlich mehr als 60 Millionen GKV-Versicherten.
Textquelle: Pressemitteilung des Versorgungsatlas
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