Der neue Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung kommt. Hier findet ihr alles, was sich geändert hat. Darunter Regelungen, die sich verschärft haben und Definitionen, die jetzt feststehen.
Der neue Rahmenvertrag nach §129 SBG 5 bildet ab dem 1. Juli die Basis der Arzneimittelversorgung in der Apotheke. Hier findet ihr alles, was sich geändert hat und alle Regelungen, die sich verschärft haben.
Neue Definitionen
Wichtige Neuerungen
Artikel von Eva Bahn
Bildquelle: Michael Skok, unsplash