Begeisterung über den eigenen Nachwuchs ist verständlich. Meilensteine im Leben des Bobbeles müssen auch fotografisch festgehalten werden, klar. Ob die U4-Untersuchung samt Arzt dazugehört, sei dahingestellt.
Wir befinden uns mitten in einer U4-Vorsorgeuntersuchung. Der Babybub ist vier Monate alt, anwesend sind Vater, Mutter, Baby und ich. Nach den üblichen Einstiegsworten, Begrüßungen, Beratungen und Erklärungen beginne ich, das Bobbele zu untersuchen.
Der Junge, nennen wir ihn Marko, ist ganz begeistert. Er lautiert und lacht, reagiert und schäkert. Wir haben beide so richtig Spaß.
Der Vater kramt in seiner Tasche und holt eine ziemlich fette Spiegelreflexkamera heraus. Und beginnt, zu knipsen. Von vorne, von der Seite, von oben, nur das Baby, nur mich, uns beide.
Fehlt nur noch, dass er „Komm, Baby, zeig mir Deine besten Posen!“ ruft.
Ich: „Sie dürfen gerne fragen, ob Sie Fotos machen dürfen.“
Mutter: „Ja, genau, Datenschutz!“
Sie lacht. Und der Vater hält mit dem Fotografieren inne.
Ich: „Ganz recht. Sie dürfen gerne fotografieren. Aber fragen könnten Sie schon.“
Vater: „Ok, sorry, also darf ich denn ein paar Bilder machen?“
Er schaut bittend und sieht wohl schon eine große Lücke in seiner Dokumentation klaffen.
Mutter: „Du, ich glaube, der Doktor hat das mehr rhetorisch gemeint. Schließlich kann Dir der kleine Marko ja noch gar nicht antworten.“
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