Man kennt es aus jeder Apotheke: Ein paar Bonbons oder eine Packung Taschentücher gibt's als Geschenk dazu. Doch damit ist jetzt Schluss. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte heute, dass bei der Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten keine Kleinigkeiten kostenlos mit überreicht werden dürfen.
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