Neu: Bei Menschen ab 60 übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Totstoffimpfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster), bei bestimmten Grunderkrankungen bereits ab 50 Jahren.
Entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Totstoffimpfung gegen Herpes zoster (Gürtelrose) als Standardimpfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. So übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen seit dem 01. Mai 2019 die Kosten der Impfung für Menschen ab 60 Jahren sowie für Menschen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren.
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