Ab sofort haben Frauen bis zu ihrem 22. Geburtstag Anspruch auf empfängnisverhütende Mittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Bisher galt diese Regelung nur bis zum 20. Geburtstag. Warum ich diesen Schritt gut finde.
Alle verschreibungspflichtigen Kontrazeptiva wie orale, transdermale und ringförmige Kombinationspräparate, Gestagenmonopräparate als Pille, Implantat oder IUP, Kupfer-Systeme als IUP, Kette oder Ball können von nun an zwei Jahre länger auf Kassenrezept verordnet werden. Das gilt auch für ein ärztlich verordnetes, aber nicht mehr verschreibungspflichtiges Notfallkontrazeptivum.
Der Gesetzgeber möchte damit junge Frauen, die die Kosten für Kontrazeptiva nicht aufbringen können, vermehrt unterstützen. Ziel ist es, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern und Frauen einen selbstbestimmten Umgang mit empfängnisverhütenden Mitteln zu ermöglichen.
Jungen Frauen sollte außerdem unbedingt ein Chlamydienscreening angeboten werden. Dies geht bis zum 25. Geburtstag einmal pro Jahr zu Lasten der GKV. Besonders vor IUP-Einlage ist diese Kassenleistung eine sehr sinnvolle Diagnostik.
Mein Fazit: Ein guter Schritt in die richtige Richtung! Gerade in der Diskussion zum Umgang mit Schwangerschaftskonflikten sollte die Prävention wieder mehr in den Vordergrund rücken. Eine individuelle Antikonzeptionsberatung sollte mit jeder fertilen gynäkologischen Patientin geführt werden.
Erfreulicherweise gibt es bei den Langzeitverhütungsmethoden, insbesondere mit Hormon-IUPs, aber auch bei den Kupfer-Systemen, eine Weiterentwicklung. Diese können nun auch bei jungen Frauen, die noch keine Kinder geboren haben, gut eingesetzt werden. Hierfür eignen sich laut Prof. Römer (Köln), insbesondere LNG-IUPs. Wird ein IUP jetzt vor dem 22. Geburtstag verordnet, hat die Patientin noch fünf weitere Jahre eine sichere und kostengünstige Kontrazeption.
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