Dürfen Ärzte und Vereine Schwerkranken beim Sterben helfen? Darüber entscheidet aktuell das Bundesverfassungsgericht. Wie steht ihr zu dem Thema – gehört der assistierte Suizid zur Behandlung im Sinne des Patienten oder verletzt er den hippokratischen Eid?
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in den nächsten Monaten über Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs. Dort heißt es: „Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Seit Ende 2015 ist diese sogenannte geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung verboten. Das soll einer Normalisierung von begleiteten Suiziden und dem Bedrängen nicht sterbewilliger Patienten vorbeugen.
Stein des Anstoßes ist in der aktuellen Diskussion das Wort „geschäftsmäßig“ – denn die genaue Bedeutung und Reichweite dieses Begriffs sind uneindeutig. Das Bundesverfassungsgericht soll jetzt festlegen, ob ein solches Verbot gegen das Grundgesetz verstößt. Mehrere Betroffene hatten Verfassungsbeschwerde erhoben, darunter Schwerkranke, Vereine für Suizidhilfe und Ärzte in der Patientenversorgung. In ihren Augen besteht ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben. Sie wollen Unterstützung bei der Selbsttötung in Anspruch nehmen, beziehungsweise anbieten können.
Ärzten geht es dabei auch um die freie Ausführung ihres Berufs. Denn für viele verhindert Paragraf 217 eine Behandlung im Sinne des Patienten. Assistieren Mediziner häufiger bei Suiziden, könnten sie sich zudem strafbar machen, wenn solche Handlungen als „geschäftsmäßig“ definiert werden.
Wie steht ihr dazu? Hält das Verbot Ärzte vom freien Praktizieren zum Wohl des Patienten ab? Oder verletzt die ärztliche Sterbehilfe den hippokratischen Eid? Der gelobt im Original dazu schließlich Folgendes: „Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten.“ Teilt eure Meinungen und Gedanken in den Kommentaren mit anderen Medizinern oder schickt uns eure persönlichen Eindrücke an feedback_news@doccheck.com!
Bildquelle: truthseeker08, Pixabay