Kratom soll die Stimmung heben, Schmerzen reduzieren und beim Entzug von Opiaten helfen. Doch in vielen Ländern ist es aufgrund zahlreicher Nebenwirkungen verboten. Hierzulande sehen Behörden allerdings keinen Handlungsbedarf – zu Recht?
Auf Twitter und Facebook hat sich im englischsprachigen Raum der Hashtag #IamKratom und #kratomwarrior etabliert. Auf Deutsch hieße dies #IchbinKratom und #KratomKrieger. Man merkt, Kratom hat inzwischen viele Fans. In Online-Shops werden die Blätter des tropischen Baums Kratom (Mitragyna speciosa) als wahres Wundermittel mit zahlreichen positiven Eigenschaften beworben. Kein Wunder also, dass das Unternehmen „Zamnesia“ nicht der einzige Versandhandel im Internet ist, der die Blätter anbietet. Denn Kratom soll ähnlich wie Opiode wirken: die Stimmung heben, Schmerzen reduzieren, beim Entzug von Opiaten helfen, die Schlafqualität verbessern, die sexuelle Leistungsfähigkeit fördern. Doch in vielen Ländern ist Kratom verboten – Zu Recht?
Der Konsum von Kratom birgt Risiken: Im Februar 2018 verzeichnete die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA 44 Todesfälle, die mit der Einnahme der Blätter in Zusammenhang stehen könnten. Die US-Behörde warnt zudem vor Nebenwirkungen wie Verstopfung, Appetitlosigkeit und Leberschäden, Krampfanfällen, Halluzinationen und Verwirrtheit.
Die amerikanische Drogenaufsichtsbehörde „Drug Enforcement Administration“ (DEA) hat Kratom daher bereits 2016 auf die Liste der „drugs and chemicals of concern“ gesetzt – also der Arzneimittel und Chemikalien mit bedenklicher Wirkung. Anfangs wollte die Behörde die Blätter sogar verbieten. Dann mehrten sich jedoch die Proteste von Menschen, die Kratom gegen Schmerzen oder zur Substitution von Drogen einnahmen. Und da in den USA an einer verbotenen Substanz nicht weiter geforscht werden darf, nahm die DEA ihr Verbot zurück. Der Konsum der Kratomblätter bleibt in den USA also vorerst legal, wird nun aber strenger überwacht.
Zurückgeführt wird die Wirkung der Blätter des Kratombaums (Mitragyna speciosa) in der Regel auf Erfahrungen aus der ostasiatischen Volksmedizin. In Thailand wurde Kratom offenbar traditionell gegen Fieber, Durchfall, Schmerzen oder auch als Aphrodisiakum eingesetzt – dies heißt jedoch nicht, dass es sich tatsächlich um ein wirksames und sicheres Mittel handelt. Zwar gibt es mittlerweile zahlreiche Studien, die sich mit der Wirkung Kratoms beschäftigen. Diese sind jedoch aufgrund ihrer geringen Teilnehmerzahl oft nicht aussagekräftig. Bei einigen handelt es sich auch, um Einzelfallberichte, Laboruntersuchungen oder Studien an Tieren – also Untersuchungen, die sich nicht einfach auf den Menschen übertragen lassen. Die Autoren und Autorinnen einer umfangreichen Metanalyse, die 2019 im Fachblatt Medicines erschien, weisen zwar darauf hin, dass die Inhaltsstoffe der Mitragyna in einzelnen Studien interessante Eigenschaften wie entzündungshemmende oder antidepressive Wirkungen aufwiesen. Diese Effekte müssten allerdings noch weiter untersucht werden. Bislang weist tatsächlich lediglich ein Versuch an Mäusen darauf hin, dass diese sich nach Kratom-Gabe vermehrt bewegen und es zu hormonellen Veränderungen kommt. Zur Therapie von Depressionen sei Kratom daher nicht geeignet, betonen die Autorinnen und Autoren der Übersichtsarbeit. Über längere Zeit täglich eingenommen, mache Kratom zudem süchtig. Wann und bei welcher Dosierung die Abhängigkeit auftritt, geht aus der Studie allerdings nicht hervor.
In der Schweiz stehen die Blätter seit 2017 auf der Lister der zu kontrollierenden Substanzen – in Australien sogar seit 2004. Auch in Dänemark, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Schweden gehört Kratom zu den kontrollierten Substanzen. Im Heimatland Thailand wird der Konsum sogar seit 1943 sanktioniert. Und in Deutschland?
Der Verkauf und Konsum von Kratom als Nahrungsergänzungsmittel ist hierzulande teils legal. Die Behörden scheinen sich wenig für die Mitragyna-Blätter zu interessieren. Was vielleicht auch daran liegt, dass der Kratom-Handel in Deutschland noch nicht so stark verbreitet ist. Der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel sah 2010, 2013 und zuletzt im Dezember 2016 zumindest kein problematisches Ausmaß des Kratomkonsums und damit auch keine Notwendigkeit, die Mitragyna in das Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen.
Die Geschäftsstelle des Sachverständigenausschusses ist bei der Bundesopiumstelle des BfArM eingerichtet und unterliegt der dortigen Aufsicht. Die Frage, warum der Ausschuss Kratom – im Gegensatz zur FDA – als unbedenklich einstuft, konnte beim BfArM niemand beantworten. Denn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentliche die Ergebnisse des Ausschusses, erklärt Pressesprecher Maik Pommer, nicht aber die Protokolle. Eine Begründung, warum der Ausschuss die Mitragyna nicht als Betäubungsmittel klassifiziert hat, geht aus den vom BfArM veröffentlichten Dokumenten nicht hervor.
Auch die Sachverständigen selbst können über die Inhalte der Beratungen keine Auskunft geben, da die Sitzungen des Ausschusses laut Geschäftsordnung vertraulich zu behandeln sind. Volker Auwärter vom Institut für Rechtsmedizin Forensische Toxikologie am Universitätsklinikums Freiburg und derzeitiges Mitglied des Sachverständigenausschusses kann auf Nachfrage daher nur seine persönliche Einschätzung mitteilen: Seiner Ansicht nach handelt es sich bei Kratom um „ein mildes berauschendes Mittel mit vergleichsweise geringem Abhängigkeitspotenzial“. Zudem seien in Deutschland bisher kaum Vergiftungsfälle bekannt. Für Auwärter stellt „Kratom zum jetzigen Zeitpunkt daher keine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit dar.“
Im Gegensatz zum Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel spricht sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg entschieden gegen die Einnahme von Kratom aus. Grund hierfür sind nicht nur die zahlreichen Nebenwirkungen, sondern auch die Werbung einiger Shop-Händler. Mit Versprechen wie „die Inhaltsstoffe von Kratom wirken schmerzlindernd“ suggerieren die Betreiber einen therapeutischen Effekt. „Kratom ist jedoch kein Arzneimittel“, stellt Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fest: „Das heißt, es darf auch nicht als solches beworben werden.“ Die vermeintlich medizinische Wirkung als Marketinginstrument einzusetzen ist aus Sicht der Verbraucherzentrale unzulässig, kann sogar gegen das „Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)“ verstoßen.
„Dazu kommt, dass Konsumenten nicht wissen, was sie aus den Shops eigentlich erhalten“, gibt Manthey zu bedenken. Die Blätter unterliegen keiner systematischen Kontrolle. Diese wäre tatsächlich nur gegeben, wenn Kratom als Arzneimittel zugelassen wäre. Als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel liegt die „Verantwortung dafür, dass das Produkt die Gesundheit nicht schädigt und den Verbraucher durch Aufmachung und Werbung nicht täuscht, beim Hersteller und Inverkehrbringer“, erklärt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Kontrolle der Produkte ist damit Aufgabe der Länder – und diese ist „risikoorientiert“. Das heißt, damit die Lebensmittelbehörden sie überprüfen, müssen Verbraucher sich über das Produkt beschweren. Oder Kratom müsste auf andere Weise auffällig werden.
Möglich ist, dass Kratom unter die EU-Richtlinie der sogenannten „Novel Food“ fällt, also der „neuartigen Lebensmittel“, die vor dem Jahr 1997 nicht in nennenswertem Umfang im Handel waren. In diesem Fall bedürften die Mitragyna-Blätter tatsächlich einer offiziellen Zulassung durch die Europäische Kommission und der Handel mit ihnen wäre so lange ordnungswidrig, bis die Behörde entscheidet, ob der Konsum von Kratom für den Menschen gesundheitsschädlich ist oder nicht. Lebensmittelunternehmern kommt jedoch selber die Aufgabe zu, zu prüfen, ob ihr Lebensmittel als „novel food“ einzuordnen ist – und an einer gesundheitlichen Bewertung scheinen die Händler wenig Interesse zu haben. Bislang ist Kratom jedenfalls noch nicht in die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel aufgenommen worden.
Die Betreiber der Online-Shops gehen außerdem geschickt vor: Um sich gegen mögliche Kontrollen zu schützen, bezeichnen sie die Blätter gar nicht erst als „Lebensmittel“, „Nahrungsergänzungsmittel“ oder „Medikament“, sondern sprechen immer nur von „Kratom“. Darüber hinaus weisen einige von ihnen auf ihrer Webseite explizit darauf hin, dass die Blätter nicht zur Einnahme bestimmt seien. Auf einer Homepage steht sogar: „Wir verkaufen Kratom ausschließlich als ethnobotanisches Anschauungsmaterial.“
Diese klare Haltung ändert sich jedoch schnell, wenn man persönlich nachfragt: Per E-Mail erkundigt, ob Kratom gegen Durchfall und Depressionen helfe, antwortet zum Beispiel Mitarbeiter „Manuel“ vom deutschen Online-Shop kratomonline.de, dass er „aus gesetzlichen Gründen“ nicht näher über die Wirkung der Blätter informieren könne. Er empfiehlt daher einfach, „das Testset zu probieren!“. Kratomonline.de wird von einem Einzelunternehmer aus Baden-Württemberg betrieben und wirbt mit einem „diskreten Versand ab Deutschland“.
Auch Patrick von kratom.eu, einem Online-Shop der niederländischen Firma Mambog B.V., darf Kratom „aus rechtlichen Gründen“ nicht zum Konsum anbieten – dafür schickt er zwei Links. Der erste führt zum „Kratomratgeber“, der unter anderem die stimulierende und euphorisierende Wirkung der Pflanze hervorhebt. Der zweite leitet weiter zur Homepage von „Land der Träume“, eine Seite, auf der Userinnen und User sich über die unterschiedlichen Wirkungen psychedelischer Substanzen austauschen. Dort gibt es für „Kratom-Frischlinge“ nicht nur Rezepte, wie sie die Blätter zubereiten können – etwa als Pulver im Lieblingsgetränk oder im Joghurt verrührt –, sondern es heißt auch: „Gesundheitliche Probleme sind unwahrscheinlich, außer wenn Kratom in hohen Dosierungen täglich konsumiert wird.“
Verbraucherschützerin Manthey findet solche Angaben unverantwortlich. Nicht nur, weil mittlerweile bekannt ist, dass Kratom süchtig machen kann, sondern auch, weil die Blätter bereits wegen Verunreinigungen aufgefallen seien. „Darunter auch Salmonellen“, so Manthey. Es sei auch schwierig zu sagen, ab wann man von einer „höheren Dosierung“ sprechen kann. Denn wie stark die Inhaltstoffe der Blätter wirken, hängt nicht nur von der eingenommenen Menge ab, sondern kann auch je nach Sorte, Anbaugebiet und Zubereitung variieren.
Im Gegensatz zu Ländern wie den USA ist Kratom in Deutschland ein Nischenprodukt. Das könnte sich jedoch ändern. Denn laut einer Online-Umfrage der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht gehörte Kratom im Internet bereits 2008 zu den am meisten konsumierten neuen psychoaktiven Substanzen. Umso wichtiger müsste es eigentlich sein, sich dem Problem Kratom präventiv anzunehmen – auch, um mögliche Todesfälle wie in den USA zu verhindern. Dieser Ansicht sind auch die Autoren und Autorinnen des Arznei-Telegramms 2018. Dort heißt es: „Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes erscheint auch hierzulande die Listung als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel geboten.“
Text: Stella Marie Hombach
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Bildquelle: Bart Zimny, unsplash