Das Telefon klingelt. Man erzählt mir: Auf Station sei eine Patientin am Bett nach unten gerutscht. Gestürzt sei sie nicht. Sie habe sich wieder ins Bett gelegt, keinerlei Schmerzen. Allerdings solle ich trotzdem vorbeikommen. Das Sturzprotokoll müsse unterschrieben werden.
Es ist zwei Uhr nachts und ich sitze mal wieder in der Notaufnahme. Ein Sturz im Pflegeheim unter Antikoagulation ist angekündigt, zwei Patienten mit Rückenschmerzen erhalten eine Schmerzinfusion und eine Patientin bekommt gerade einen Gips am Unterarm.
Das Telefon klingelt. Eine Gesundheits- und Krankenpflegerin (GuKP) ruft an. Auf Station sei eine Patientin am Bett nach unten gerutscht, ohne wirklich gestürzt zu sein. Sie habe selbst wieder zurück ins Bett gefunden und keinerlei Schmerzen. Allerdings solle ich trotzdem vorbei kommen. Schließlich müsse sie sich absichern und ich das Sturzprotokoll unterschreiben.
Um 03.25 Uhr ruft sie erneut an. Eine andere Patientin, die mit SHT 1° aufgenommen worden sei, habe nun etwas Kopfschmerzen. Allerdings sei nur Paracetamol oral aufgeschrieben worden. Ob es in Ordnung sei, dass sie ihr nun eine Infusion mit Perfalgan gäbe. Ich solle doch bitte die entsprechende Anordnung in den Bogen schreiben.
Als ich um 04.15 Uhr endlich auf Station ankomme, hat eine Patientin ihren Arm durch das seitliche Bettgitter geschoben. Die GuKP möchte, dass ich den Arm der schlafenden Patientin zurück ins Bett hole. Nachher sei sie noch Schuld daran, wenn sich die Patientin den Arm einklemme.
Als ich sie fragend ansehe, zuckt sie mit den Schultern. „Anweisung der Stationsleitung. Wir müssen ab sofort bei allen Auffälligkeiten sofort dem Dienstarzt Bescheid geben. Ohne schriftliche Anweisung darf ich gar nichts mehr.“
Ich schätze, dass am Diensttelefon in nächster Zeit ein häufiges Belegtzeichen zu hören ist.
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