Auf der Intensivstation liegt ein junger Mann: beatmet, instabil nach Suizidversuch. Er hat seine eigenen Kinder erstochen. „Als Arzt fühle ich mich emotional nicht dazu in der Lage, den Patienten zu behandeln“, sagt ein Mediziner auf Twitter. Darf er sich weigern?
Diese Frage stellte der Narkosedoc am Sonntag auf Twitter und löste damit eine Diskussion aus. Klar, auch diese Menschen sind Patienten. Aber kann man nicht einfordern, dass ein Kollege den Job übernehmen muss, wenn man sich selbst nicht dazu imstande fühlt?
Anlass für die Fragestellung war eine Nachricht aus Bielefeld: Vergangene Woche hatte die Polizei zwei tote Kleinkinder in einer Wohnung gefunden. Der Vater hatte die Feuerwehr alamiert. Die Polizei hatte ihn schwer verletzt angetroffen. Der Mann hatte offenbar versucht, sich selbst zu töten und wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Der Verdacht liegt nahe, dass er zuvor seine Kinder ermordet hat.
Mittlerweile ist der Mann außer Lebensgefahr: Ärzte, Sanitäter und Pfleger haben dafür gesorgt.
Aber wie kann man einen Patienten behandeln, dessen Taten man verabscheut? Dabei geht es in erster Linie nicht um die Frage, ob man einen solchen Patienten behandeln möchte. Dazu hat man sich schließlich verpflichtet. Vielmehr stellt sich die Frage, ob man den Patienten überhaupt behandeln kann bzw. sollte, wenn man emotional befangen ist.
Hier eine Zusammenstellung einiger Antworten der Twitter-User:
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