Eine Gürtelrose kann für ältere Patienten riskant sein. Die Ständige Impfkommission hatte sich deshalb für eine Impfung ab 60 Jahren ausgesprochen. Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass die Impfung gegen Herpes zoster zur Kassenleistung wird.
Letzte Woche hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin beschlossen, dass die Impfung gegen Herpes zoster in Zukunft für alle Personen ab 60 Jahren zur Kassenleistung wird.
Auch für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren werden die Impfkosten übernommen. Dazu gehören Patienten mit Grunderkrankungen wie:
Somit hat der GBA entschieden, der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) nachzukommen. Der adjuvantierte Subunit-Totimpfstoff steht in Deutschland seit Mai 2018 zur Verfügung.
Mehr zum Thema im Artikel Herpes Zoster: Kommt das Ü-60-Ticket?
Bildquelle: Dr. Partha Sarathi Sahana, flickr