Was ist eine zweite Meinung? Bei bestimmten, nicht eiligen Operationen startet 2019 ein gesetzlich festgelegtes, so genanntes Zweitmeinungsverfahren. Das bedeutet: Eine Ärztin oder ein Arzt, die/der eine dieser Operationen empfiehlt, muss auf das Recht hinweisen, die Entscheidung für oder gegen den Eingriff noch einmal kostenlos mit einem anderen Spezialisten besprechen zu können.
Dieses Verfahren gilt für folgende Operationen:
Einige Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern darüber hinaus auch für andere Operationen eine Beratung durch einen zweiten, spezialisierten Arzt an, etwa für Operationen an der Wirbelsäule, an Knie und Hüfte.
Wann eine zweite Meinung sinnvoll ist und wie man sie erhalten kann, können Ihre Patientinnen und Patienten ab sofort auf gesundheitsinformation.de nachlesen. Leiten Sie unsere Links einfach weiter oder geben Sie die ausgedruckten Informationen mit nach Hause.
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