Niederlassung ja, aber nicht in der Einzelpraxis? Zum Glück gibt es für Ärztinnen und Ärzte eine Reihe von Möglichkeiten, wie sie auch im ambulanten Bereich im Team arbeiten können. In einer kleinen Serie stellt Andrea Schannath, Rechtsexpertin des NAV-Virchow-Bundes die Vor- und Nachteile der Kooperationsformen vor. Diesmal: Die Praxisgemeinschaft.
Niedergelassene Ärzte müssen keine Einzelkämpfer mehr sein. Auch wenn sie sich selbstständig machen, können sie weiterhin eng mit anderen Kollegen zusammenarbeiten und z. B. Kosten für Praxisräume, Personal und Geräte teilen. Das ist der Sinn einer Praxisgemeinschaft (PG).
In einer Praxisgemeinschaft schließen sich
zusammen. Sie nutzen gemeinsam nur
In der Praxisgemeinschaft behandeln die Ärzte getrennt. Besonders bei fachgleichen Praxen muss streng darauf geachtet werden, dass Patienten nicht ohne Grund (z. B. Vertretung bei Urlaub oder Krankheit) zwischen den Ärzten wechseln. Eine Patientenüberschneidung ist nur in einem sehr geringen Maß erlaubt. Andernfalls droht eine Plausibilitätsprüfung.
Das ist ein wichtiger Unterschied zur Berufsausübungsgemeinschaft, wo auch Abrechnung und Patientenstamm geteilt werden. Mehr dazu in Kooperationsformen – Teil 1: Berufsausübungsgesellschaft (BAG).
Eine Praxisgemeinschaft wird in der Regel als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt. Bei Gründung benötigt man im Gegensatz zur BAG keine Genehmigung des Zulassungsausschusses. Es reicht, die KV über die Gründung zu informieren.
Vor- und Nachteile einer Praxisgemeinschaft
Gerade wenn man sich noch nicht lange kennt und nicht beurteilen kann, wie die menschliche und fachliche Zusammenarbeit funktioniert, sollte man eine Praxisgemeinschaft in Betracht ziehen.
Ein Nachteil der Praxisgemeinschaft ist, dass die beteiligten Partner sich nur sehr begrenzt gegenseitig vertreten können. Sie können sich die Arbeit(szeit) nicht teilen oder aufeinander abstimmen. Eine Berufsausübungsgesellschaft bietet für beide Seiten mehr zeitliche Flexibilität.
Welches Modell und welche Gesellschaftsform Sie wählen, kann Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht haben und unterschiedliche Rechte und Pflichten nach sich ziehen. Lesen Sie auch Teil 1 und Teil 2 unserer Serie und lassen Sie sich von Experten beraten. Im Zuge der Rechtsberatung im Verband der niedergelassenen Ärzte (NAV-Virchow-Bund) helfen wir Ärzten herauszufinden, welche Kooperationsform zu ihnen passt. Sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die persönlichen Erwartungen und Präferenzen spielen eine wichtige Rolle. Als Mitglied im NAV-Virchow-Bund erhalten Sie diese individuelle Beratung kostenlos.
Andrea Schannath, Justiziarin des NAV-Virchow-Bundes, berät niedergelassene und ambulant angestellte Ärztinnen und Ärzte zum Arbeitsrecht und allen weiteren rechtlichen Fragen rund ums Praxis-Management und die Niederlassung.
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