Nicht nur Pneumologen sollten dem vorherrschenden 'Mainstream' klar widersprechen! Feinstäube, Stickoxide, CO2 und Luft-Schadstoffe wie z.B. (Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe PAK oder Polychlorierte Biphenyle PCB) in Umwelt, Wohn- und Arbeitsstätten, Raucherzonen, Verkehr, Industrie, Produktion, Land- und Energiewirtschaft führen nicht nur bei Hitze und anhaltender Trockenheit...
...zu chronischer Bronchitis, Asthma, COPD und Schlimmerem. Alle Umweltbelastungen führen zu Atem- oder anderen Krankheitsproblemen, das bestreiten ernsthaft weder Haus- und Familien-Mediziner/-innen, noch Pneumologen, Pathologen und alle anderen Fachrichtungen!
Weshalb müssen aber "in drei Teufels Namen" nur und ausschließlich Diesel-Straßenfahrzeug-Antriebe als Sündenbock herhalten? Andere Umweltsünder werden vorsätzlich ausgeklammert?
Alle Lebewesen werden nicht monokausal geschädigt und krank: (Straßen)Verkehr, Emissionen, Immissionen, Lärm machen nur einen Teil von krankheitsfördernder Risikofaktoren aus.
Doch unterschiedslos werden kleine Diesel-Motoren mit großvolumigen PKWs, SUVs, Protz-, Nutz-, Sonder-, Schienen-Fahrzeugen, LKWs gleichgeschaltet.
Industrie-, Produktions-, Logistik- bzw. Energie- und Entsorgungswirtschafts-Emissionen/-Immissionen werden dabei europaweit gar nicht erst gemessen, weil diese nämlich Schadstoff-belastend wesentlich höher liegen und von ihnen viel größere Gesundheits- und Krankheitsgefahren ausgehen.
Umwelt-Messstationen dürfen nach einheitlichen europäischen Richtlinien niemals auch nur in der Nähe von gewerblichen Industrie- und Produktionsanlagen oder Braunkohle-Tagebau, Braunkohle-Kraftwerken, Kernenergieanlagen, Aluminium-, Kupfer- und Stahlhütten bzw. der Chemie-Industrie platziert werden: https://www.umweltbundesamt.de/themen/luftmessnetz-wo-wie-wird-gemessen
"Grundsatz der Luftqualitätsüberwachung Grundprinzip der europäischen Richtlinie ist es, die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit überall sicherzustellen. Ausgenommen von dieser Anforderung sind lediglich Bereiche, zu denen die Öffentlichkeit keinen Zugang hat (z.B. Autotunnel) und es keine festen Wohnunterkünfte gibt, Industriegelände und Fahrbahnen. Die Messstationen sind deshalb so aufzustellen, dass sie die höchsten Konzentrationen erfassen, denen die Bevölkerung ausgesetzt ist. Für Schadstoffe - wie z.B. Stickstoffdioxid - die überwiegend aus dem Verkehr stammen, wird diese Forderung mit Messstationen an viel befahrenen Straßen in Städten (so genannten verkehrsnahen Messstationen) erfüllt. Aus diesen Daten lässt sich durch einfache Abschätzungen auf die räumliche Ausdehnung der Belastung bzw. auf andere belastete Straßen schließen. Neben der Forderung, am Ort der höchsten Belastung zu messen, sollen zudem Konzentrationsdaten erhoben werden, die für die Exposition der Bevölkerung allgemein repräsentativ sind. Dies erfolgt an Messstationen in typischen städtischen Wohngebieten, so genannten städtischen Hintergrundmessstationen. (Anlage 3 A und B der 39. BImSchV)" ...
"Lage der Messstationen Neben dem Grundprinzip, am Ort der höchsten Belastung zu messen, macht die Richtlinie konkrete Vorgaben zum Abstand verkehrsnaher Messstationen zur nächsten Kreuzung, zum Fahrbahnrand, zu Gebäuden, zu den Anströmungsbedingen und auch zur Höhe der Messeinlassöffnung (dort wird die zu untersuchende Luft angesaugt). Demnach soll eine verkehrsnahe Station z.B. nicht weiter als 10 Meter vom Fahrbahnrand und mindestens 25 Meter entfernt von einer verkehrsreichen Kreuzung aufgestellt werden. Zusätzlich müssen jedoch auch Störfaktoren (z.B. Bäume, Balkone), Sicherheit, Zugänglichkeit, Stromversorgung und Telefonleitungen, Sichtbarkeit der Messstation in der Umgebung, Sicherheit der Öffentlichkeit und des Betriebspersonals bei der Standortwahl berücksichtigt werden. (Anlage 3 C der 39. BImSchV)" ...
Man misst also extra ausschließlich Straßenverkehrsbelastungen an besonders ausgewiesenen straßennahen Spitzen-Messtellen (nur in Athen/GR z.B. auf dem Dach eines Universitätsgebäudes)und vergleicht dies mit dem verkehrsfernen "Grundrauschen". Man vergleicht dies aber grundsätzlich niemals mit, ich zitiere, "Bereichen, zu denen die Öffentlichkeit keinen Zugang hat (z.B. Autotunnel) und es keine festen Wohnunterkünfte gibt, Industriegelände und Fahrbahnen."
Somit erfolgen gar keine Vergleichsmessungen in der Groß- und Schwerindustrie und nicht mal in der Autoindustrie selbst! Auch belastete Innen- und Außenräume in von Kerzen erleuchteten Kirchen, an offenen oder in geschlossenen Raucherzonen, in Wohnungen mit Ofen-/Kaminheizungen, in Raucher-Fahrzeug-Innenräumen, an gewerblichen Arbeitsplätzen, in Büros werden keinerlei Vergleichsmessungen durchgeführt: Zumal dort in den meisten Fällen um den Faktor 500 mal höhere Maximale Arbeitplatz-Konzentrationen (MAK) nach europaweit gültigen Arbeitsschutz-Konzepten auf Dauer zulässig sind.
Das ist der eigentliche Skandal und berechtigt nicht nur Pneumologen bei eklatant-unlogischen Mängeln der Datenerhebung, willkürlich-irreführenden Auswertungen und populistisch-industrie-freundlichen Interpretations-Spielräumen bei absurd-vorwissenschaftlich-naiven Denkansätzen dem vorherrschenden "Mainstream" energisch zu widersprechen.