Die große Koalition hat sich auf einen Kompromiss zum Paragrafen 219a geeinigt, der das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt. So wird der Paragraf nicht aus dem Gesetzbuch gestrichen, aber um einen Ausnahmetatbestand ergänzt.
Der Süddeutschen Zeitung liegt ein Gesetzentwurf vor, der es Ärzten und Krankenhäusern in Zukunft erlauben soll, öffentlich darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Hinzukommen soll, dass auch offizielle Stellen wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung künftig Informationen anbieten, auf die Ärzte wiederum verweisen können. Dazu gehört eine von der Bundesärztekammer erstellte zentrale Liste mit Ärzten und Krankenhäusern, die Abbrüche vornehmen. Diese soll monatlich aktualisiert werden.
Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD) betonen, dass die Änderung Frauen in Notsituationen Zugang zu den nötigen Informationen biete und Ärzten Rechtssicherheit gewährleiste. Im Gesetzentwurf ist außerdem festgehalten, dass Krankenkassen die Verhütungspille zwei Jahre länger als bisher, und somit bis zum 22. Lebensjahr, bezahlen. Am 6. Februar soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf verabschieden, aktuell liegt er in den Ressorts zur Abstimmung.
Noch kürzlich hatte DocCheck die Ärztin Kristina Hänel im Interview. Sie war gegen das Werbeverbot vor das Verfassungsgericht gezogen. Ihre Meinung zum Kompromissvorschlag findet ihr hier.
Quelle: © Kristiana Ludwig / Süddeutsche Zeitung Foto: © Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen / flickr