Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will mit einem in letzter Minute am Freitag, den 11.1.2019, eingeschobenen Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) für sich und sein Ministerium eine Art von 'Ermächtigungsgesetz' schaffen. Damit sollen die CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen überrumpelt, die Öffentlichkeit und gesetzlich Krankenversicherte getäuscht bzw. ...
... niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erneut betrogen werden.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/AEnderungsantrag_TSVG_mit_Verordnungsentwurf.pdf
Denn wenn mit diesem Ergänzungs- und Änderungsantrag der Minister künftig per Rechtsverordnung darüber entscheiden will, welche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ungeprüft und unvalidiert in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden sollen, müssen Vertragsärzte bei gedeckelter Gesamtvergütung diese zusätzlichen Leistungsanforderungen ohne jeden Extra-Praxisumsatz zusätzlich stemmen und Umsatzabstriche an anderen Stellen wie z. B. Hausbesuchen, Gesprächsleistungen, Untersuchungen, Beratungen und aufwändigeren Therapien hinnehmen. Zugleich werden weitere Nebenwirkungs-, Risiko- und Haftungsansprüche wie beispielsweise bei der von Minister Jens Spahn in völliger Unkenntnis von Indikationen und Grenzen namentlich erwähnten, plastisch-chirurgischen "Liposuktion" auf die ausführenden Ärzte abgewälzt.
Unabhängig davon, dass bisher medizinisch-wissenschaftlich völlig ungeklärt ist, welche komplexen pathologischen, hormonellen, immunologischen, hereditären, idiopathischen und pathophysiologischen Faktoren zur Manifestation des Lipödems beitragen, ist auch für Selbsthilfe- und Betroffenen-Gruppen eminent wichtig, ob Verfahren der kosmetisch-plastisch-chirurgischen Liposuktion überhaupt sicher und praktikabel helfen, heilen oder lindern können. Und das etablierte Verfahren, wonach der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen über die GKV-Leistungen nach entsprechenden evidenz-basierten Kriterien mehrheitlich bestimmt, würde dilettantisch ausgehebelt.
Ein Änderungsantrag soll mit einem neu formulierten Paragraf 94a ins 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen werden. Es heißt darin: „Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu bestimmen, die in der Versorgung zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen sind.“ Dem stehe weder das Qualitäts- noch das Wirtschaftlichkeitsgebot entgegen. Ebenso unerheblich sei dafür, „wenn der Nutzen der (…) Methode nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin noch nicht belegt ist“.
Damit sind ministeriellem Missbrauch und potenziellen Wahlgeschenken Tür und Tor geöffnet. Denn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verfügt einschließlich Minister nicht mal ansatzweise über notwendige Fachkompetenz, medizinisches Basiswissen, Ausbildung, Schulung, Erfahrung, Sicherung von Prozess-, Ablauf- und Ergebnisqualität bzw. Mechanismen der Versorgungsforschung:
Das Spitzenpersonal des BMG gibt sich außerordentlich Medizin- und Versorgungs-fremd: Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat nach einer Banklehre in Münster seinen Master der Politologie an der Fernuniversität Hagen gemacht. Die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss ist Juristin und war als Rechtsanwältin tätig. Der Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart ist promovierter Politikwissenschaftler und Betriebswirtschaftler. Der Beamtete Staatssekretär Lutz Stroppe hat ein Studium der Geschichte und der Politikwissenschaften auf Lehramt absolviert. Ärztinnen und Ärzte im gehobenen Dienst des BMG sind Mangelware. Kenntnisse vertragsärztlicher Gegebenheiten in Theorie und Praxis sind nicht vorhanden.
Die an anderer Stelle ausgeführten, geringen Etat-Ausstattungen des BMG: “Da verbleibt nach Adam Riese ein Kleinst-Etat von 810 Millionen Euro, von dem erst mal Ministeriums-Personal einschl. Minister und Logistik bezahlt werden müssen. Für 81 Millionen Einwohner in Deutschland ist also die “Gesundheit” nur 10,26 € pro Einwohner und Jahr wert. Das entspricht 2,8 Cent pro Einwohner und Tag für „Gesundheit“ und spricht Bände." (Zitat Ende) Vgl.
https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/976541/bmg-haushalt-debatte-voller-versprechen-kritik.html?sh=2&h=-501525271#comment
http://news.doccheck.com/de/blog/post/10387-same-procedure-as-every-year-um-den-bmg-etat/