Ein Impfgegner streitet sich mit einem Mediziner – gibt es das Masern-Virus wirklich? Es geht um satte 100.000 Euro Belohnung. Das Oberlandesgericht Stuttgart, das sich ausführlich mit dem Fall befasste, hat nun entschieden.
Alles begann vor etwa vier Jahren mit einer an sich schon sehr skurrilen Ausschreibung des Biologen Stefan Lanka: „Das Masern-Virus. 100.000 € Belohnung! WANTED. Der Durchmesser!“ hieß es in einem Newsletter des Klein-Klein-Verlags im November 2011. Nach einer Feststellung, dass in den letzten Monaten viel Trubel um die Masern gemacht wurde und die Bundesregierung deutschlandweite Impfkampagnen startete, rief Lanka dazu auf, ihm eine wissenschaftliche Quelle für den Durchmesser der Masern-Viren zu nennen – schließlich leuchte jedem ein, dass die Viren ja eine bekannte Größe haben müssen, wenn es sie gäbe. Und für diesen Beweis würde Lanka dem Finder eine satte Belohnung zahlen. Wer hätte sich nicht über leicht verdiente 100.000 Euro gefreut? Das dachte sich auch der damalige Medizinstudent David Bardens und fragte bei dem Biologen nach, ob er es denn mit seiner Ausschreibung wirklich ernst meine. Als Lanka bejahte, machte sich Bardens sofort auf die Suche nach Publikationen, in denen der Durchmesser des Masernvirus erforscht wurde. Der Impfgegner Lanka aber hatte dabei einen ganz anderen Gedanken: „Da wir wissen, dass es das Masern-Virus nicht gibt und bei Kenntnis der Biologie und der Medizin auch nicht geben kann [...] wollen wir mit dem Preisgeld bewirken, dass sich Menschen aufklären und dass die aufgeklärten Menschen den nicht-aufgeklärten helfen und die Aufgeklärten im Sinne der Gesetze auf die Akteure einwirken.“ Sprich durch das Preisgeld will er die Menschen zu Impfgegnern machen, die dann letztlich auch die Bundesregierung von ihrer Meinung überzeugen sollen. „Es ist nämlich verboten, Unwahres zu behaupten, damit die Würde der Menschen zu verletzen und auf dieser Basis durch Impfungen der körperlichen Unversehrtheit und dem Recht auf Leben zu schaden“, so Lanka.
David Bardens witterte leichtes Spiel. „Das Preisgeld wird ausgezahlt, wenn eine wissenschaftliche Publikation vorgelegt wird, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u. a. dessen Durchmesser bestimmt ist“, hieß es in der Ausschreibung. Dabei wurden ausdrücklich Modelle oder „Zeichnungen“ des Virus ausgeschlossen. Damit meinte der Biologe zum Beispiel Bilder in der Transmissionselektronenmikroskopie (TEM) des Centers für Disease Control, die seiner Meinung nach nur etwas „wissenschaftlicher“ für Laien aussähen, aber im Kern doch nur Zeichnungen wären. Noch verwirrender waren allerdings Lankas folgende Anschuldigungen gegenüber Frau Dr. Mankertz, die beruflich am Robert-Koch-Institut an Masern-Viren forscht. Laut dem Biologien würde sie nur „so tun“, als ob es die Viren „gäbe“, letztlich also gar keine richtige Forschung betreiben. Deswegen solle man ihr auch den Beweis schicken und sich nebenbei auch noch bei ihrem Vorgesetzten und dem Präsidenten des Robert-Koch-Instituts über sie beschweren. Alle wurden feinsäuberlich mit Adresse und Telefonnummer aufgelistet, damit man gleich zur Tat schreiten konnte. Den Abschluss der Ausschreibung bildete dann noch der Verweis auf Lankas Buch „Der Masern-Betrug. Die Masern-Impfung, SSPE, Schulausschlüsse, Impfpflicht. Die Masernerkrankung aus der Sicht der Neuen Medizin und der Homöopathie.“ In diesem werden dem interessierten Leser „kompetente Antworten“ und Informationen „abseits der üblichen Propaganda“ versprochen, unter anderem warum es sich bei der SSPE-Erkrankung in Wirklichkeit um eine „gefährliche Impffolge“ handelte, anstatt von den Masern-Viren verursacht zu werden, oder warum jeder „mündige Bürger“ an diesem Buch nicht vorbei käme.
David Bardens las die Ausschreibung genau und stellte sich der Aufgabe. Er recherchierte in der Uni-Bibliothek sechs Studien, die seiner Meinung nach die Existenz des Masern-Virus beweisen. Die Liste schickte er mitsamt seiner Kontonummer und einer Zahlungsaufforderung an Stefan Lanka. Doch Lanka weigerte sich zu zahlen, da die Studien nur „wertloses Papier“ seien. Der Fall ging vor Gericht. In erster Instanz verurteilte das Landgericht Ravensburg Lanka dazu, die Summe zu überweisen. Es habe sich um ein „ernst gemeintes bindendes Belohnungsversprechen“ gehandelt, laut Paragraph 657 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bardens habe sich die Belohnung verdient, weil die vorgelegten Publikationen den Vorgaben der Auslobung genügten, so das Gericht. Der Impfgegner jedoch sah das anders und rief daraufhin die nächste Instanz an – das Oberlandesgericht Stuttgart. Dieses befasste sich im Februar ausführlich mit dem Fall. Bardens verlor. Und das wegen einer eigentlich lächerlich kleinen Lappalie. Eine Kleinigkeit, die durch aufmerksames Lesen und ein „wortwörtlich-Nehmen“ der Ausschreibung hätte verhindert werden können. „Zwar zweifeln die Richter nicht daran, dass es das Masern-Virus gibt. Aber: In der Auslobung war eindeutig von EINER Arbeit die Rede, die Existenz und Größe beweisen sollte. Eine Arbeit, die beides enthielt, legte Bardens aber nicht vor. Er reichte sechs ein, die jeweils Teile der Auslobung bestätigten“, berichtete die Schwäbische Zeitung aus dem Gerichtssaal. Lanka freute sich nach der Entscheidung über den gelungenen PR-Coup und wertete die Entscheidung des Oberlandesgerichts in seinem Sinne: Als „Wendepunkt“ in der Masernforschung. Dem 22 Jahre jüngeren Mediziner gab er mit auf den Weg, er werde seine Ziele „nicht auf der Ebene der Konfrontation“ erreichen, sondern nur „im tieferen Verständnis dafür, dass die alten Modelle falsch“ seien. https://www.youtube.com/watch?v=e3-FUnogWHU
Robert Ksaker, Münchner Medizinstudent im 10. Semester, findet dieses Urteil nicht gerechtfertigt: „Das, was Herr Lanka da macht, ist nicht nur eine ‚Posse‘, sondern es ist auch gefährlich, wenn Leute wie er ungehindert und ohne juristisch belangt zu werden solchen Unsinn wie die Behauptung der Nichtexistenz von Masern-Viren verbreiten dürfen. Das kann fatale Folgen haben. Schon jetzt gibt es viele Anhänger, die ihre Kinder wider der Vernunft nicht impfen lassen. Lanka behauptet, es gehe ihm um eine ‚wissenschaftliche, ergebnisoffene Klärung‘. Doch dann bräuchte er auch nicht so spitzfindig sein und rein taktisch auf Formalien herumzureiten wie der, das er nur eine Publikation gefordert hätte. Wenn Impfgegner wie Lanka weiterhin ungeschoren davonkommen und auch noch so viel mediales Interesses zugestanden bekommen, wäre an unserem Rechtssystem grundlegend zu zweifeln. Wo bleibt der empörte Aufschrei der akademischen Welt angesichts solcher Kollegen in den eigenen Reihen? Mir persönlich ist es schlicht unbegreiflich, wie man als promovierter Biologe vor dem Hintergrund von mehr als einem Jahrhundert mikrobiologischer Forschung, Millionen von Publikationen aus der ganzen Welt, Tausenden einschlägiger Patente auf Wirkstoffe und den mit Händen greifbaren Erfolgen des Impfens, welche die Existenz pathogener Mikroorganismen ja voraussetzt, Zweifel daran haben kann. Das Beste was man tun kann, ist den Spieß nun umzudrehen und genau solche Vorfälle dazu zu nutzen, die Allgemeinbevölkerung besser über Impfmaßnahmen aufzuklären, damit genau die Angst, die diese Leute schüren, wirksam bekämpft werden kann.“
Und wie geht Bardens mit dem Urteil des Gerichts um? Der findet das ganze gar nicht so tragisch. Er hätte die 100.000 Euro gerne für Impfkampagnen verwendet – „als großzügige Spende sozusagen aus der Kasse der Impfgegner“. Nach seinem Sieg in erster Instanz verkündete er in sternTV: „Es fühlt sich gut an, dass Herr Lanka in die Schranken verwiesen wurde, dass es ein klares Statement ist, dass man nicht jeden Unsinn verzapfen kann, ohne dafür die Konsequenzen tragen zu müssen.“ Doch auch, wenn er in zweiter Instanz nachgeben musste, für Bardens ist die Botschaft wichtig. Für Eltern, die ihr Kind an den Folgen einer Maserninfektion verloren haben, seien solche Theorien eine unglaubliche Belastung, so der Mediziner. Deshalb sei es ihm ein Anliegen gewesen diese Behauptungen zu widerlegen. Auch er habe miterleben müssen, wie ein Kind an den Folgen des Masern-Virus gestorben ist. „Es haben sich bereits betroffene Familien gemeldet und sich bei mir bedankt, dass ich diese Sache richtig stelle“, erklärte er im TV-Gespräch mit Steffen Hallaschka. Von Impfgegnern sei er jedoch über das Internet bedroht und verleumdet worden. Trotzdem werde er nicht aufhören, die Wahrheit zu sagen. Gerade weil die Meinungen von Leuten wie Lanka hochgefährlich sein können. Viele, die nicht sachkundig sind, und solche Theorien von einem promovierten Biologen hören, schenken ihm Glauben. „Er behauptet ja, dass es generell keine krankmachenden Viren und Bakterien gibt – man sich also z. B. auch nicht gegen HIV schützen muss. Ich halte das für hochgefährlich!“, so Bardens. Lanka verlegt sogar ein Buch mit dem Titel „Impfen und AIDS: Der Neue Holocaust. Die Deutsche Justiz ist hierfür verantwortlich!“. Hier vermischen sich laut Bardens „verquere Verschwörungstheorien“ mit einem „schlichtweg falschen Naturverständnis“. Der Mediziner hat sich dem Kampf gegen Impfgegner verschrieben und gerade deswegen auch versucht seinen Gewinn einzuklagen: „Lanka und seine Anhänger kokettieren geradezu damit, dass sich ja niemand das Geld abhole – also sehen sie darin einen Beleg dafür, dass ihre absurde Vorstellung von einer Welt ohne krankmachende Viren und Bakterien richtig ist. Das kann ich so nicht stehen lassen.“ Und auch wenn Bardens nun verloren hat, das Gericht hat ausdrücklich klargestellt, dass man keinesfalls der Meinung sei, dass das Masern-Virus nicht existiere. Am wissenschaftlichen Konsens ändert das Stuttgarter Urteil nichts und gerade diese Aussage lässt den mittlerweile in Schweden als Allgemeinmediziner arbeitende Bardens dann doch als Sieger aus dem Wettstreit hervorgehen, wenn auch nur in wissenschaftlicher Hinsicht.