Leber- und Nierenschäden, Ulcera oder Blutungen: Schmerzmittel führen zu etlichen Nebenwirkungen. Um Patienten besser zu erreichen, plant Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe jetzt verpflichtende Hinweise auf Umverpackungen.
Im letzten Jahr hatten Deutschlands Apotheker rund 100 Millionen Packungen mit unterschiedlichen OTC-Analgetika abgegeben. ASS, Diclofenac, Ibuprofen, Paracetamol oder Phenazon stehen bei Kunden hoch im Kurs. Die Werbung suggeriert schnelle Hilfe, ohne jenseits von Pflichtangaben unerwünschte Effekte anzusprechen. Apotheker warnen zwar, Schmerzmittel ohne ärztlichen Rat nicht länger als drei Tage hintereinander und nicht häufiger als zehnmal pro Monat einzunehmen. Auch der Hersteller informiert Endverbraucher per Packungsbeilage – oftmals ohne durchschlagenden Erfolg, wie Studien zeigen.
Eine Befragung des Robert-Koch-Instituts (RKI) hatte ergeben, dass von allen Patienten, die rezeptfreie Analgetika längerfristig anwenden, ein Fünftel der Frauen und fast ein Drittel der Männer die Empfehlungen nicht kennen. Hinzu kommen schätzungsweise drei Prozent aller Bürger mit täglichem Schmerzmittelkonsum. Größere Änderungen sind bei der Rezeptpflicht oder bei der Begrenzung von Packungsgrößen nicht zu erwarten. Jetzt überrascht Hermann Gröhe (CDU) mit einem Vorstoß.
Der Bundesgesundheitsminister plant, alle OTCs gegen Schmerzen oder Fieber mit Warnhinweisen zu versehen, Präparate maximal drei oder vier Tage als Selbstmedikation einzusetzen. Konkret denkt Gröhe an Kennzeichnungen direkt auf der Umverpackung. Eine spezielle „Analgetika-Warnhinweis-Verordnung“ sei in Vorbereitung, teilte das BMG jetzt mit. Apotheker müssen Rezeptur- und Defekturarzneimittel künftig ebenfalls mit Hinweisen versehen. Hersteller haben bei Arzneimitteln ohne Aufdrucke bis zum Ende des dritten Monats nach Inkrafttreten der Verordnung Zeit. BMG-Informationen zufolge sind 843 Firmen und 1.743 Fertigarzneimittel betroffen. Großhändlern und Apothekern gibt Gröhe bis zum sechsten Monat nach Inkrafttreten dieser Verordnung als Schonfrist. Wer die neuen Vorgaben zu den Warnhinweisen missachtet, handelt ordnungswidrig.
Nachdem das grobe Konzept soweit steht, haben BMG-Vertreter Vereine und Verbände um eine Stellungnahme gebeten. Sobald der Bundestag grünes Licht gegeben hat, sind die Ländervertreter gefordert. Hermann Gröhes Verordnung ist zustimmungspflichtig. Sie tritt am Tag nach der Verkündung, sprich Veröffentlichung, in Kraft.