Seit Jahren gehen Kollegen der Freien Apothekerschaft gegen den Arzneimittelhandel auf Auktionsplattformen vor. Jetzt berichten sie von einem Teilerfolg: Bundestagsvertreter haben die Bundesländer informiert. In den Landtagen soll das Thema jetzt besprochen werden.
Immer wieder entdecken Kollegen Arzneimittel, die Endverbraucher über Online-Plattformen verkaufen. Die Freie Apothekerschaft meldete mehr als 2.000 verbotene Auktionen allein in 2015. Um nicht gegen das Arzneimittelgesetz (AMG), Paragraph 9 und Paragraph 43, zu verstoßen, löschen die Betreiber entsprechende Angebote mehr oder minder schnell. User lassen sich davon nicht beirren. Sie stellen die heiße Ware oft mit neuem Nutzerprofil sofort wieder ein. Deshalb macht sich die Freie Apothekerschaft für strengere Strafen stark. Kollegen wünschen sich strafrechtliche Konsequenzen.
Doch der Gesetzgeber blieb stur. Davon ließen sich Kollegen nicht beeindrucken und lancierten eine Online-Petition. „Der Deutsche Bundestag möge aus Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes beschließen, das Anbieten und den Verkauf verschreibungspflichtiger und damit apothekenpflichtiger Arzneimittel durch Privatpersonen grundsätzlich und besonders auf Internetportalen per Gesetz eindeutig zu verbieten und unter Strafe zu stellen“, schrieb die Freie Apothekerschaft. Sie stieß bei Bürgern auf ein geteiltes Echo. Die Kommentare reichten von „das müssen Sie schon den mündigen Bürgerinnen und Bürgern überlassen“ bis hin zu „reine Lobbypetition“. Ein Konsument resümierte: „Die Notwendigkeit dieser Petition wird durch die Diskussionszweige sehr eindrücklich belegt.“ So oder so gaben nur 1.246 ihre Zustimmung. Das Quorum von 50.000 Mitzeichnungen wurde nicht erreicht. Über Kontakte zu Stefan Schwartze, Obmann im Petitionsausschuss, gelang es trotzdem, das Thema zu forcieren.
Mitte März sprach der Petitionsausschuss offiziell eine „Handlungsempfehlung an die Bundesregierung“ aus, und das Plenum des Bundestages gab ebenfalls grünes Licht. Innerhalb von zwölf Monaten müssen das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Inneren prüfen, ob sie ebenfalls Handlungsbedarf sehen. Außerdem informierte der Bundestag alle Landtage über Sicherheitsbedenken. Brandenburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg reagierten bereits. Sie planen, sich mit der Materie detailliert zu befassen. Nach jahrelangem Stillstand kommt plötzlich Bewegung in die Thematik.