Kondome werden ab Dezember von der Krankenversicherung erstattet. Zumindest in Frankreich. Das dortige Gesundheitsministerium will damit vor allem die Ausbreitung von Infektionskrankheiten eindämmen. Hierzulande diskutiert der Bundestag über ähnliche Maßnahmen.
In Frankreich kann sich ab dem 10. Dezember jeder Bürger vom Arzt oder einer Hebamme ein Rezept für Kondome ausstellen lassen. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Das teilte die französische Gesundheitsministerin am Dienstag mit. Frankreich will mit dieser Maßnahme die Zahl der Infektionen mit sexuell übertragbaren Krankheiten eindämmen. Erstattet werden allerdings nur Kondome einer vergleichsweise günstigen Marke.
Auch hierzulande wird die Forderung, Kosten generell oder für einkommensschwache Frauen zu erstatten, immer lauter. Zuletzt wurde darüber bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages diskutiert. Zuvor hatte es bereits eine erste Lesung im Bundestag gegeben.
In Anträgen fordern sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch die Linke, Verhütungsmittel als Kassenleistung bereitzustellen. Bislang gilt das V. Sozialgesetzbuch, §24a: „Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln (...).“ Bei medizinischen Indikationen wie Akne oder Hirsutismus gilt die Altersgrenze nicht. Ist die Kontrazeption medizinisch indiziert, um etwa Thalidomid einzusetzen, müssen Kassen ebenfalls die Kosten erstatten.
Die Linksfraktion will erreichen, dass orale Kontrazeptiva und Sterilisation ohne Alters- und Indikationseinschränkung Teil des GKV-Leistungskatalogs werden. Auch Kondome werden im Antrag genannt. Dies sei förderungswürdig, weil es auch der Prävention von Infektionskrankheiten diene. Versicherte sollen anhand eines festgelegten Budgets selbst über ihre Verhütungsmethode entscheiden, so die Idee. Die Grünen-Fraktion fordert, dass Empfänger von Transferleistungen bundesweit Verhütungsmittel auf Kassenrezept beziehen können sollen.
Zur Anhörung wurden mehrere Expertinnen geladen. Sie sahen übereinstimmend einen großen Handlungsbedarf. Eine sichere Verhütung unabhängig von finanziellen Barrieren sei unabdingbar für eine selbstbestimmte Sexualität und den Erhalt der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, sagte Dr. Katrin Wolf, Gynäkologin aus Berlin. Bundesweit einheitliche Regelung würden auch ungewollte Schwangerschaften verhindern. Da die meisten Verhütungsmethoden von Frauen angewendet würden, bestehe hier eine einseitige Benachteiligung, gab die Sexualwissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Busch zu bedenken. In Belgien, Frankreich und Großbritannien gebe es bereits weitreichende Regelungen für eine kostenlose Verhütung ohne zielgruppenspezifische Einschränkungen. Und die Sozialwissenschaftlerin Prof. Dr. Cornelia Helfferich stellte klar, es gebe einen signifikanten Zusammenhang zwischen der finanziellen Situation und einer weniger adäquaten Nutzung von Verhütungsmitteln.
Der GKV-Spitzenverband machte klar, dass es sich bei Kontrazeptiva um versicherungsfremde Leistungen handele. Er forderte im Falle einer Erweiterung des Leistungsanspruchs steuerliche Zuschüsse – inklusive der Berücksichtigung von Verwaltungsausgaben. Bei der zweiten Lesung im Bundestag wird sich zeigen, ob die Oppositionsinitiative auf Mehrheiten bauen kann.
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