Eigentlich ist sie nun offiziell in Kraft getreten, die neue Kinder-Richtlinie für die Vorsorgeuntersuchungen durch die Kinder- und Jugendärzte. Sie sollten bereits zum 1.7. kommen, wurden aber wegen Datenschutzproblemen verschoben. Der erste September war der neue Stichtag. Trotzdem darf niemand erwarten, dass die neuen Inhalte sofort und komplett in den Praxen umgesetzt werden.
Warum? Zum einen kreißte der Gemeinsame Bundesausschuß sehr lange um das Thema, Inhalte wurden verändert, gestrichen, verschoben, sie bleiben teilweise umstritten – in der Summe werten sie jedoch die Kindervorsorgeuntersuchungen auf. Dies hat aber viel Unsicherheiten bei den Kollegen geschürt, sodass die endgültige Fassung sehr kurzfristig an die erbringenden Praxen gereicht wurde. Zum anderen ist die Bezahlung überhaupt nicht geregelt.
Im Fachdeutsch heißt das, die Finanzierung der aufgepimpten Vorsorgen ist noch nicht in den „Einheitlichen Bewertungsmaßstab“ (EBM), das Instrument zur Abrechnung durch die Ärzte, implementiert worden. Ein Schelm, der Böses dabei denkt: Man bringt neue Inhalte auf den Markt, zeigt sie auch den Eltern in der Presse, regelt die Bezahlung aber später.
Ungeregelte Bezahlung
Aktuell erhalten wir im Schnitt gute dreißig Euro pro Vorsorge, in den Zusatzverträgen zur U10 und U11 mit den Krankenkassen werden mindestens 50 Euro berechnet. Ähnliches erwartet der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte auch für die neu erweiterten U1 bis U9. Zitat der KBV: „Bis zur EBM-Anpassung erfolgt die Versorgung weiterhin nach den derzeit gültigen Regelungen.“ Diese Anpassung wird nicht vor Februar erwartet.
Bis die Bezahlung geregelt ist, dürfen Eltern also davon ausgehen, dass ihr Kinderarzt keine Begeisterung zeigt, fürs Gleiche deutlich mehr zu leisten (die Richtlinien setzen auch Neuinvestitionen in Hör- oder Sehtestgeräte voraus, auch die müssen von den Praxen finanziert werden). Wir lassen uns also Zeit, werden peu à peu die neuen Inhalte einüben, bis alles in trockenen Tüchern ist.
Was ändert sich nun konkret?
Hier die wichtigsten, für Eltern relevanten, Punkte:
Was außerdem noch gut gewesen wäre ...
Gerne hätten die Kinderärzte noch gesehen, dass ein verpflichtendes Sprachscreening stattfinden sollte oder eine stärkere Impfverfügung eingesetzt wird. Außerdem: Warum wurden die Vorsorgen U10-U11, J1 und J2 nicht in das neue Heft aufgenommen? Sie sind zwar nicht Teil der Regelleistung, werden aber inzwischen von der Mehrzahl der Krankenkassen (und sowieso durch alle Privatkassen) erstattet und sind sicher in spätestens fünf Jahren tatsächlich Regelleistung.
Dann gibt es eben wieder ein neues Heft.