Im österreichischen Kreis Deutschlandsberg nutzen Apotheker und Ärzte ab sofort die e-Medikation als Teil der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA). Das flächendeckende Rollout steht kurz bevor: ein Musterbeispiel, wie Health-IT-Projekte ablaufen sollten.
Nehmen Patienten mehrere Arzneimittel in Dauertherapie ein, haben sie bald bessere Karten. Die e-Medikation steht als Komponente der elektronischen Gesundheitsakte in Österreich kurz vor dem Durchbruch. Zuvor gab es umfangreiche Studien.
Von April bis Dezember 2011 testeten 5.431 Patienten, 41 Allgemeinmediziner, 31 Fachärzte, 50 Apotheken, 13 Allgemeinmediziner mit Hausapotheke und vier Krankenhäuser die e-Medikation. Ihre Ergebnisse sprechen für sich: Bei jedem zweiten Kontakt eines Patienten mit dem Arzt oder Apotheker zeigten sich Hinweise auf mögliche Wechselwirkungen. Und in jedem sechsten Fall fanden Health Professionals Anhaltspunkte auf Überschreitung des Therapieintervalls durch Arzneimittelbevorratung. Doppelverordnungen konnten bei jedem neunten Patienten nachgewiesen werden. Als Ergebnis schrieben universitäre Gutachter im Abschlussbericht, die e-Medikation sei „unter Einbeziehung aller betroffenen Berufsgruppen und unter Berücksichtigung des Datenschutzes weiter zu verfolgen“. Bleibt als Wermutstropfen: Anfangs vorgesehene zentrale Prüfungen auf Wechselwirkungen und Interaktionen wird es nicht geben.
Doch was passiert in Arztpraxis oder Apotheke? Mediziner tragen ihre Verordnungen künftig digital in Medikationslisten ein. Patienten erhalten Verordnungen mit einem Code zum Abscannen in der Apotheke. Dabei ändert sich der Status eines Präparats zu „abgegeben“. Dosierungen und etwaige Zusatzinformationen der Praxis lassen sich ebenfalls abrufen. Apotheker sehen nur Inhalte eines digitalen Rezepts – es sei denn, der Patient schaltet alle Informationen mit seiner E-Card frei. Bürger können jederzeit über ein Portal ihre gesamten Daten abrufen.
Jetzt wird es ernst: Heilberufler in Deutschlandsberg, Steiermark, verwenden das System bereits im Alltag. Vertragsärzte und Apotheken werden sukzessive freigeschaltet. Ab 2017 folgen Krankenhäuser in privater Trägerschaft, und ab 2022 Zahnärzte. Patienten können sich aber auch gegen elektronische Verordnungen entscheiden.