Wer betäubungsmittelhaltige Arzneien wie z. B. Opioide einnimmt, darf diese auf Auslandsreisen mitführen. Dass es am Urlaubsort jedoch nicht zu Problemen mit Zoll und Polizei kommt, haben wir für Ihre Patienten Empfehlungen und wichtigste Formulare zusammengestellt.
Die Bundesopiumstelle des BfArM gibt für BtM-pflichtige Patienten folgende Reiseempfehlungen:
Zum Thema Mitführung von Betäubungsmitteln auf Reisen stellt das BfArM im Internet folgendes Formular zur Verfügung.1
Im Zweifelsfall: Landestypische Bestimmungen erfragen
Es bestehen keine internationalen einheitlichen Bestimmungen für die Mitnahme von BtM auf Auslandsreisen. Einige Länder verlangen zusätzliche Importgenehmigungen, schränken die Menge ein oder verbieten sogar die BtM-Mitnahme.1
Ihre Patienten sollten sich deshalb bereits vor Reiseantritt bei den hiesigen diplomatischen Vertretungen des Reiselandes nach den geltenden Bestimmungen erkundigen. Sofern eine Mitnahme von BtM nicht möglich ist, sollte vor Reiseantritt geklärt werden, ob die benötigten BtM-Arzneimittel - bzw. ein äquivalentes Produkt - im Reiseland verfügbar sind und durch einen ansässigen Arzt verschrieben werden können.
Wenn Ärzte reisen: Vorgaben für die BtM-Mitführung
Humanmediziner, Zahn- und Tierärzte dürfen BtM im Rahmen karitativer Auslandseinsätze (z.B. Ärzte ohne Grenzen) als ärztlichen Praxisbedarf mitführen. Bedingung ist, dass die Arzneien in angemessenen Mengen und zum Zweck der ärztlichen Berufsausübung oder ersten Hilfeleistung verwendet werden.1 Zur Vermeidung von Schwierigkeiten beim Grenzübertritt sollten Sie sich mit dem Arztausweis oder ähnlichen Dokumenten ausweisen können.1 Da auch hier die Rechtsgrundlagen international nicht oder nur zum Teil harmonisiert sind, sollten Sie sich vor Reiseantritt bei der diplomatischen Vertretung des Bestimmungslandes vergewissern, ob die Mitnahme von BtM in Ihr Zielland gestattet ist.
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