bei jeder Untersuchung:
zusätzliche einmalig:
bezüglich CTG:
Im Rahmen der Schwangerenvorsorge sollte eine kurze Belehrung über die Rechte der Schwangeren gemäß Mutterschutzgesetz erfolgen:
Routinemäßig sind gemäß den Mutterschaftsrichtlinien lediglich drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. In der Regel werden mehr als diese drei Untersuchungen im Laufe einer Schwangerschaft durchgeführt.
Folgende Aspekte stehen bei den jeweiligen Untersuchungen im Vordergrund:
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im Mutterpass auf den S. 10+11 dokumentiert.
Ergebnisse aus weiterführenden Ultrschall- oder dopplersonographischen Untersuchungen werden im Mutterpass auf S. 14 dokumentiert.
Darüber hinaus bietet die S. 15 des Mutterpasses die Möglichkeit einer epikritischen Beurteilung des Schwangerschaftsverlaufes sowie von Geburt und Wochenbett.
Zur Verfügung gestellt von:
Dr. med. Fabian Riedel
Universitäts-Frauenklinik Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 440
69120 Heidelberg
fabian.riedel@med.uni-heidelberg.de