Nach der Schwangerschaftsnachricht, kommt auch auf den Arzt einiges zu. Welche Untersuchungen muss ich wann machen? Wie sieht eigentlich so ein Mutterpass aus und was kann man noch zusätzlich anbieten? Hier wirst du durch eine typische Schwangerschaftsvorsorge geführt.
Patientenfall
Frau M. (32 Jahre) und ihr Partner (34 Jahre) haben Kinderwunsch. Nach 3 Monaten regelmäßigem Geschlechtsverkehr ohne die bisher angewendete Verhütung bleibt die Regelblutung aus. Frau M. führt selbstständig einen Schwangerschaftstest aus dem Urin durch, welchen Sie in einem Drogeriemarkt erworben hat. Der Test ist positiv. Frau M. ist schwanger. Es ist ihre erste Schwangerschaft.
Sie vereinbart einen Termin bei dem niedergelassenen Frauenarzt ihres Vertrauens, bei welchen Sie sich bisher zur regulären Vorsorge regelmäßig vorgestellt hatte.
Vor dem ersten Termin bei Ihrem Frauenarzt fragt sich Frau M.: Welche Untersuchungen werden wann und wie häufig in der Schwangerschaft durchgeführt?
Der folgende Artikel soll diese Fragen konkret beantworten.
In Deutschland hat jede werdende Mutter einen Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme oder einen Arzt während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett. Die Vorsorge erfolgt gemäß den Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen.
Die Kosten der Vorsorge gemäß Mutterschaftsrichtlinien werden von den gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise bei privat Versicherten von den Privatkrankenkassen übernommen. Wenn die Schwangere Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz bezieht, so übernimmt das Sozialamt die Kosten der Schwangerenvorsorge.
In Deutschland hat die werdende Mutter gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) Anspruch auf die bezahlte Freistellung von der Arbeit für Untersuchungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
Die Original-Mutterschaftsrichtlinien können beim Gemeinsamen Bundesausschuss abgerufen werden: http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/
Alle Befunde werden in einem bundesweit einheitlichen Dokument, dem sog. Mutterpass, dokumentiert. Im Mutterpass werden für die Schwangerschaft und Geburt bedeutsame Erkrankungen, Untersuchungsergebnisse, der berechnete Geburtstermin, Krankenhausaufenthalte und Angaben zur Geburt und dem Neugeborenen eingetragen. Der Mutterpass sollte während der Schwangerschaft für Notfälle immer mitgeführt, und bei jeder Vorsorgeuntersuchung vorgelegt werden.
In einen Mutterpass können insgesamt zwei Schwangerschaften dokumentiert werden.
Inhalt des Mutterpasses:
Anamnese zur frühzeitigen Erkennung einer Risikoschwangerschaft inklusive
Nächste Woche geht es weiter.
Zur Verfügung gestellt von:
Dr. med. Fabian Riedel
Universitäts-Frauenklinik Heidelberg