Schon beim Pharmadialog kündigten Gesundheitspolitiker an, die Vergütung apothekerlicher Leistungen zu überarbeiten. Jetzt kommt endlich Bewegung in das Thema – und Standesvertreter versuchen, den Ball am Rollen zu halten.
Viel Uneinigkeit in Berlin: Vor mehreren Wochen hatten die Regierungsfraktionen von Union und Sozialdemokraten Ergebnisse des Pharmadialogs vorgestellt. Zwar ging es nicht in erster Linie um öffentliche Apotheken. Trotzdem streiften CDU/CSU und SPD das Thema. Dass Anpassungen überfällig sind, hat sich längst bis nach Berlin herumgesprochen.
Regierungsvertreter schlugen bessere Vergütungen für Rezepturen und BtM vor. Davon fühlten sich etliche Parlamentarier übergangen. Sie veröffentlichten fast zeitgleich ein eigenes Positionspapier und empfehlen, den Apothekenzuschlag von aktuell drei Prozent bei Hochpreisern zu deckeln. Wie DocCheck erfahren hat, gab es innerhalb der CDU/CSU weitere Gespräche zum Thema. Alle Beteiligten haben sich verständigt, sowohl die Gebühren für Rezepturen und BtM als auch die Deckelung weiterzuverfolgen – mit ungewissem Ausgang. Auch bei der SPD denken Gesundheitspolitiker laut über Reformen des Honorarmodells nach. Die Zeit drängt: Als letzte Chance bietet sich Hermann Gröhes „Pharmagesetz“ an, mit dem er Resultate des Pharmadialogs umsetzen will. Ein Referentenentwurf wird in den nächsten Monaten erwartet. Was alle Akteure bremst, ist ein geplantes Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums zum Apothekenhonorar. Ergebnisse sollen noch „in dieser Legislaturperiode vorliegen“, heißt es vom BMWi. Entwicklung der Apothekenvergütung im Vergleich zu sonstigen wirtschaftlichen Parametern. Grafik: ABDA
Kollegen drängen auf eine schnelle Umsetzung. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sagte anlässlich des „Tages der Apotheke“: „Um die Herausforderungen zu meistern, vor denen wir Apotheker gemeinsam mit unseren Patienten stehen, brauchen wir mehr Planungssicherheit von der Politik – regulatorisch genauso wie wirtschaftlich und fachlich.“ Er nennt in diesem Zusammenhang unter anderem eine regelmäßige Überprüfung der Vergütung nach einer verlässlichen Methodik sowie ein Beratungshonorar für erklärungsbedürftige Rezepturarzneimittel. „Und der Mehraufwand beim Umgang mit Betäubungsmitteln muss nach fast vierzig Jahren Stillstand endlich angepasst werden“, ergänzt Schmidt. Er wünscht sich auch „Rechtssicherheit für Dienstleistungsverträge mit Krankenkassen“ und eine fachliche Beteiligung von Apothekern an vorbeugenden Maßnahmen, Stichwort Präventionsleitfaden. Bleibt abzuwarten, für welche Maßnahmen sich Gesundheitspolitiker entscheiden.