Eine Medizinische Fachangestellte hat gekündigt. Ersatz muss her – möglichst rasch. Also schalten Sie eine Stellenanzeige. Nur: niemand bewirbt sich. Was ist passiert?
Stellenanzeigen sind kein Hexenwerk. Trotzdem kann man viel falsch machen und entweder die falschen Bewerber anlocken oder gar keine. Mit diesen Tipps vermeiden Sie häufige Fehler in Ihren Stellenanzeigen und finden die passenden Bewerber.
Bleiben Sie neutral
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssen Stellenanzeigen so neutral wie möglich formuliert sein – vor allem geschlechtsneutral. Schreiben Sie also nicht „Wir suchen eine Medizinische Fachangestellte“, sondern „Wir suchen eine/n Medizinische/n Fachangestellte/n (m/w)“. Kein Bewerber darf durch Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter, sexuelle Identität oder Behinderung benachteiligt werden.
Bedenken Sie: Abgelehnte Bewerber könnten wegen Benachteiligung klagen. Sie müssen die Benachteiligung aber beweisen können. Ist Ihre Stellenanzeige falsch formuliert, geben Sie für solche Klagen eine Steilvorlage.
Vorsicht bei Alter und Sprache
Auch Alterseinschränkungen können diskriminieren. Setzen Sie also kein Mindest- oder Höchstalter in Ihre Anzeige. Vermeiden Sie auch die Floskel „jung und dynamisch“, sowohl in Bezug auf Ihren Wunschkandidaten als auch auf Ihr aktuelles Team. Suchen Sie nicht nach jemandem mit „langjähriger Erfahrung“. Hier – und nur hier – sollten Sie konkrete Zahlen nennen: „mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung“. Die Formulierung „Berufseinsteiger“ ist erlaubt. Es könnte sich ja auch um einen älteren Quereinsteiger handeln.
Suchen Sie auch nicht nach „deutschen“ Bewerbern bzw. solchen mit „Türkisch als Muttersprache“. Sie dürfen aber bei den Sprachkenntnissen angeben, dass der Bewerber „ausgezeichnetes Deutsch“ oder „Deutsch, Türkisch und eine weitere Fremdsprache“ sprechen soll.
Motivieren Sie
Was spricht Sie mehr an: „Mitarbeiter (m/w) gesucht“ oder „Verstärken Sie unser großartiges Praxisteam als Medizinische/r Fachangestellte/r (m/w)“? Vermutlich Version zwei – denn sie ist persönlicher, direkter und motivierender. Das sollten Sie beim Texten Ihrer Stellenanzeige beherzigen.
Eine Stellen-„Anzeige“ dient schon vom Namen her auch als Werbung für Ihre Praxis. Vermitteln Sie also einen positiven Eindruck. Das macht potentielle Bewerber neugierig. Dabei hilft ein Text, der etwas von der Einzigartigkeit Ihrer Praxis vermittelt, der aussagekräftig und individuell, aber kurz ist. Wichtig ist auch ein ansprechendes Layout, das modern und klar wirkt und dafür sorgt, dass Ihre Anzeige wahrgenommen wird.
Fragen Sie sich ruhig einmal: Warum sollten qualifizierte Bewerber sich ausgerechnet bei Ihnen bewerben? Auch Sie als Arbeitgeber haben Konkurrenz im Bewerbungsprozess. Und die schläft nicht. Schaffen Sie deutliche Entscheidungsanreize für die Bewerber – aber versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können oder wollen.
Das muss auf jeden Fall in Ihre Stellenanzeige:
Das sollten Sie zusätzlich in Ihre Stellenanzeige aufnehmen:
Bleiben Sie beim Anforderungsprofil auf dem Teppich. Zu viele oder zu hohe Erwartungen schrecken auch geeignete Bewerber ab. Ganz am Ende Ihrer Anzeige sollte ein „Call to Action“ stehen, also ein Handlungsaufruf: „Bewerben Sie sich jetzt/bis zum …“
Wenn Sie schöne, professionelle (!) Fotos Ihrer Praxis oder Ihres Praxisteams haben, nehmen Sie sie in die Stellenanzeige auf. So haben Ihre Bewerber gleich ein persönlicheres Bild – auch das steigert die Attraktivität Ihrer Anzeige.
Lassen Sie sich finden
Sie haben die ideale Stellenanzeige getextet. Aber wie werden Ihre Wunschbewerber nun auf Sie aufmerksam?
Schalten Sie Ihre Stellenanzeige auf möglichst vielen Plattformen und in regionalen Zeitungen. Unter den Online-Jobportalen sind z. B. Stepstone, Monster und Jobpilot sehr bekannt. Daneben gibt es Meta-Suchmaschinen wie Kimeta. Falls Sie oder Ihre Praxis in den sozialen Medien aktiv sind, nutzen Sie auch Facebook, Twitter, Instagram, Xing, LinkedIn und Co. für Ihre Suche. Hat ihre Stadt bzw. Ihre Gemeinde oder das zuständige Arbeitsamt eine Plattform, die Sie nutzen können?
Für den Online-Bereich gilt: Der Anzeigentitel sollte bereits die Schlüsselwörter (z. B. die offizielle oder gebräuchliche Stellenbezeichnung) enthalten und eindeutig formuliert sein. Machen Sie ihn kurz, aber ansprechend. Sie wollen schließlich, dass Bewerber neugierig werden und mehr über die ausgeschriebene Stelle erfahren wollen. Ein Anzeigentitel könnte z. B. lauten: „Praxismanager (m/w) für Hausarztpraxis in Herne“.
Denken Sie auch an den „Buschfunk“: Erzählen Sie Mitarbeitern, Freunden, Bekannten und Patienten davon, dass Sie nach Bewerbern suchen und bitten Sie darum, Ihre Stellenanzeige zu verbreiten. Hängen Sie die Anzeige auch in Ihrer Praxis aus. So erhöhen Sie die Chance, dass potenzielle Bewerber auf Ihre Anzeige stoßen.
Welche Erfahrungen haben Sie mit Stellenanzeigen gemacht? Teilen Sie sie mit uns und Ihren Kollegen in den Kommentaren.
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