Es gibt ganz unterschiedliche Gründe für eine Praxisbegehung. Nur wer seine Pflichten als Arzt kennt, vermeidet Probleme mit den staatlichen Behörden.
Wenn sich das Gesundheitsamt, die Eichbehörde, das Regierungspräsidium oder das Gewerbeaufsichtsamt anmeldet, sollte jeder Praxisinhaber wissen, welche Pflichten er oder sie hinsichtlich Hygiene, dem Umgang mit Medizinprodukten, oder Arbeits- und Gesundheitsschutz gegenüber den Praxismitarbeitern hat. Wenn die staatlichen Behörden Mängel feststellen, kann das eine Geldstrafe bedeuten. Im schlimmsten Fall droht die Schließung der Praxis.
Was ist der Sinn einer Praxisbegehung?
Diese Behörden könnten eine Praxisbegehung anmelden
Es gibt eine ganze Reihe von Bundes- und Landesgesetzen, Verordnungen und Normen, die eine Praxisbegehung nötig machen können. Zum Beispiel das Infektionsschutzgesetz, das Mess-und Eichgesetz, die Röntgenverordnung oder Länderhygieneverordnungen.
Erschwerend kommt hinzu, dass unterschiedliche Behörden zuständig sind. So ist z. B. für das Medizinproduktegesetz in Baden-Württemberg der Regierungspräsident zuständig, in Berlin dagegen das Landesamt für Gesundheit und Soziales oder in Niedersachsen die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter. Welche Behörde für welche Norm zuständig ist, finden Sie hier.
Praxisbegehungen sind kostenpflichtig. Je nach Behörde, Dauer der Begehung und Größe der Praxis können Kosten von mehreren hundert Euro entstehen.
So läuft eine Begehung ab
Gibt es keinen akuten Anlass, kündigt die Behörde die Begehung telefonisch und/oder schriftlich an und vereinbart einen Termin. Es können aber auch unangemeldete Begehungen stattfinden. Meist steckt dahinter die Beschwerde eines Patienten.
Bei angekündigten Begehungen müssen Sie zuvor einen Fragebogen ausfüllen und zurücksenden. Falls nötig, schicken Sie dafür ergänzende Dokumente mit, etwa eine Liste der Medizinprodukte, den Hygieneplan oder Arbeitsanweisungen.
Am Tag der Begehung findet eine Vorbesprechung in den Praxisräumen statt. Bei der Begehung werden die Räumlichkeiten kontrolliert, die Dokumentation überprüft und mit den Mitarbeitern Gespräche geführt. Danach folgt ein Abschlussgespräch mit dem Praxisinhaber, in dem Verbesserungsvorschläge gemacht werden.
Nach einiger Zeit erhalten Sie dann ein Protokoll, in dem alle Mängeln aufgelistet inklusive Frist, bis wann diese Mängel behoben sein müssen. Sind die Mängel schwerwiegend, kann es sein, dass Sie bis dahin beispielsweise ein Gerät nicht mehr benutzen oder eine Operation nicht mehr durchführen dürfen. Sie müssen nachweisen, dass Sie die Mängel behoben haben. Die Behörde kontrolliert das auch.
Hygiene
Die meisten Praxisbegehungen werden von den Gesundheitsämtern und den zuständigen Behörden für den Arbeitsschutz durchgeführt, die auch mit den Unfallversicherungsträgern zusammenarbeiten. Dabei wird besonders auf die Einhaltung der Empfehlungen der „Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“ geachtet. Daher muss Ihr Hygieneplan regelmäßig aktualisiert werden.
Arbeitssicherheit
Bei der Praxisbegehung wird auch geprüft, ob die Praxis das Arbeitsschutzgesetz einhält. Gibt es einen Betriebsarzt und Sicherheitstechnik zum Schutz der Mitarbeiter, z. B. vor Infektionen?
Bei einer Gefährdungsbeurteilung werden nicht nur spezielle Gefährdungen wie der Einsatz von Röntgenstrahlen, Lasertechnik oder Zytostatika geprüft, sondern auch potenzielle Unfallursachen wie Stürzen oder Ausrutschen durch herumliegende Gegenstände, Kabel, nasse oder rutschige Böden. Aber auch psychische Belastungen werden beachtet. Halten Sie die in der Praxis auslegepflichtigen Gesetze parat, und den Verbandskasten für die Erste Hilfe sowie den Feuerlöscher für den Brandschutz in Schuss.
Medizinprodukte
Die Prüfer werden sehr genau hinschauen, ob sie Medizinprodukte korrekt aufbereiten, die Geräte und Instrumente instandhalten und das Prozedere dokumentieren. Achten Sie nicht nur auf Ihre medizinischen Geräte wie Defibrillator oder Blutdruckmessgerät. Auch Betriebsmittel wie Staubsauger oder Kaffeemaschinen werden überprüft. Ihr Gerätebuch sollte lückenlos sein. Für alle Medizinprodukte sollten Sie die Gebrauchsanweisungen zur Hand haben.
Andrea Schannath, Justiziarin des NAV-Virchow-Bundes, berät Mitglieder kostenlos zu Praxisbegehungen und allen weiteren rechtlichen Fragen rund ums Praxismanagement. Im DocCheck-Blog des Verbandes der niedergelassenen Ärzte stellt sie echte Fälle aus Ihrem Beratungsalltag vor. Erfahren Sie hier, warum sich eine Mitgliedschaft im Verband der niedergelassenen Ärzte für Ihren Alltag lohnt.
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