Ärzte tragen die Geheimnisse ihrer Patienten. Sie sind laut Strafgesetzbuch (§ 203 StGB) verpflichtet, diese vor Dritten zu schützen. Wer als Arzt einen IT-Dienstleister an den Praxisrechner lässt und diesem damit theoretisch Zugang zu Patientendaten ermöglicht, sollte die Servicemitarbeiter unbedingt eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterzeichnen lassen.
Die rechtlichen Details sind seit 09.11.2017 im „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ geregelt. Vorher war es strafbar, Patientengeheimnisse anderen Personen gegenüber offenzulegen; jetzt dürfen Ärzte das, wenn die Drittpersonen dienstlich den Arzt bei seiner Berufsausübung unterstützen. Ärzte müssen diese aber zur Geheimhaltung verpflichten, oder sie machen sich nach § 203 StGB strafbar, wenn der Dienstleister seine Schweigepflicht verletzt.
Die Verpflichtung muss auch beinhalten, dass der externe Dienstleister seine Mitarbeiter und Subunternehmer seinerseits zur Geheimhaltung verpflichtet. Das ist besonders wichtig bei IT-Fernwartung oder beim Einsatz einer Aktenvernichtungsfirma, wo der Arzt die tätigen Mitarbeiter nicht persönlich aufklären kann.
Gegenüber Rechtsanwälten entfällt die Pflicht übrigens, denn sie sind selbst sogenannte Berufsgeheimnisträger.
So könnte eine Verschwiegenheitserklärung lauten:
In Ergänzung zum Dienstleitungsvertrag vom (Datum) bestätige ich (Name, Vorname, Firma des Auftragnehmers) folgendes:
1. Ich bin von der Praxis (Name der Praxis) ausdrücklich darüber belehrt worden, dass ich zu absoluter Verschwiegenheit über alle mir im Rahmen meiner Dienstleistung bekannt gewordenen und bekanntwerdenden Informationen und Daten verpflichtet bin. Dies gilt auch nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages.
2. Ich wurde ausdrücklich darüber belehrt, dass alle Daten über Patienten der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB unterliegen.
3. Ich bestätige, dass ich von der Praxis auf die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere über § 203 StGB, aufgeklärt wurde und verpflichte mich, mir nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
4. Ich verpflichte mich, meine Mitarbeiter oder die von mir beauftragten Subunternehmer, soweit sie in Erfüllung dieser Vereinbarung für die Praxis tätig werden, schriftlich zur Verschwiegenheit zu verpflichten und auf die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere über § 203 StGB, hinzuweisen.
5. Ich werde die von mir beauftragten Subunternehmer verpflichten, dass diese ihre Mitarbeiter schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichten und auf die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere über § 203 StGB, hinweisen. Ich verpflichte mich, dafür zu sorgen, dass mir die Subunternehmer Kopien der entsprechenden Erklärungen aushändigen.
6. Ich werde ohne weitere Aufforderung eine Kopie der schriftlichen Verschwiegenheitserklärungen meiner Mitarbeiter oder beauftragter Subunternehmer der Praxis aushändigen.
Ort, Datum Unterschrift Auftragnehmer
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