Am 1. Januar 2018 treten einige neue Gesetze, Verschriften und Regelungen in Kraft, die für niedergelassene Ärzte und ihre Praxismitarbeiter wichtig sind:
Neues Beitragsbemessungsverfahren für Selbstständige
Viele Selbstständige zahlen ab 2018 niedrigere Krankenkassenbeiträge. Die Beiträge werden sich nämlich stärker am tatsächlichen Einkommen laut Einkommenssteuerbescheid ausrichten. Das neue Verfahren zur Beitragsbemessung wurde mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) beschlossen.
Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen
Gesetzlich versicherte Männer ab 65 Jahren können einmalig ein Ultraschall-Screening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen in Anspruch nehmen. Hausärzte, die diese Leistung abrechnen wollen, brauchen eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Der Bewertungsausschuss hat diese Leistung auf Männer beschränkt.
Krankenhausstatistik erfasst ambulante Leistungen
Ab 2018 erfasst die amtliche Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes auch ambulante Leistungen. Die Krankenhausstatistik ist eine wesentliche Grundlage für gesundheitspolitische Planungen und Entscheidungen. Erste Ergebnisse werden für Ende 2019 erwartet.
Kassen-Zusatzbeitrag sinkt
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV sinkt 2018 auf 1,0 Prozent (von aktuell 1,1 Prozent). Das ist der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgesetzte Richtwert; den individuellen Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse selbst fest. Erhöht eine Krankenkasse diesen, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere Krankenkasse wechseln.
Rechengrößen steigen
Die Rechengrößen für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung steigen. Die Versicherungspflichtgrenze der GKV erhöht sich auf 59.400 Euro, die Beitragsbemessungsgrenze auf 53.100 Euro jährlich bzw. 4.425 Euro monatlich. Die Bezugsgröße, die unter anderem für die Mindestbeiträge der freiwillig Versicherten herangezogen wird, steigt auf 3.045 Euro monatlich in den alten Bundesländern und auf 2.695 Euro in den neuen Bundesländern.
Mutterschutz: Neue Regeln
Das absolute Beschäftigungsverbot für Schwangere sechs Wochen vor dem Geburtstermin wird gelockert. Das neue Mutterschutzgesetzt bringt darüber hinaus eine Reihe von weiteren Änderungen mit sich. Im Merkblatt „Mutterschutz“ fasst der NAV-Virchow-Bund alle aktuellen Bestimmungen zusammen. Mitglieder erhalten das Merkblatt kostenlos zum Download oder per Post.
Auch in anderen Bereichen gibt es neue gesetzliche Regelungen, die für Ärzte relevant sein können:
Steuererklärung darf später abgegeben werden
Ab 2018 kann die Steuererklärung später abgegeben werden: bis zum 31. Juli des Folgejahres (für die Steuererklärung 2018 also bis zum 31. Juli 2019). Steuerberater haben sogar noch länger Zeit: bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Zahlungsgebühren und Banknoten verschwinden
Für Bankkunden fallen Sondergebühren bei Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften weg. Mit 500-Euro-Scheinen kann noch bis Jahresende gezahlt werden, dann wird die große Banknote abgeschafft. Heimische Investmentfonds werden mit 15 Prozent Körperschaftssteuer belegt.
Datenschutz wird strenger
Alle datenverarbeitenden Unternehmen, also auch Arztpraxen, unterliegen den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und sind damit von der DSGVO betroffen.
Ost- und West-Rente werden angeglichen
Im Juli 2018 startet der erste von sieben Schritten zur Rentenangleichung zwischen Ost- und Westdeutschland. Der Rentenwert Ost steigt auf 95,8 Prozent des Westwertes gehoben, in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7 Prozent. 2024 sind beide Werte dann auf demselben Niveau.
PKW erhalten Notrufsystem
Im Februar 2018 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über Diesel-Fahrverbote. Neue PKW werden mit einem automatischen Notrufsystem (eCall) ausgerüstet. Bei schweren Unfällen alarmiert eCall automatisch den Rettungsdienst und übermittelt die Position des Autos und die letzte Fahrtrichtung an die Rettungsleitstelle.
Bye-bye ISDN
2018 will die Deutschen Telekom alle verbliebenen ISDN-Anschlüsse auf IP-Telefonie umstellen. Der Wechsel läuft bereits seit 2014.
Bei der Rechtsberatung des NAV-Virchow-Bundes via Telefon und Whatsapp erhalten Mitglieder kostenlose Hilfe von Experten.