Erneut gibt es Schlagzeilen zu einem Rechtsstreit in Verbindung mit Impfungen. In Frankreich soll ein Mann an den Folgen der entzündlichen Erkrankung des zentralen Nervensystems gestorben sein, kurze Zeit nachdem er gegen Hepatitis B geimpft wurde.
Aus der am 21. Juni 2017 veröffentlichten Pressemitteilung des europäischen Gerichtshofs, geht ein neues Aufsehen erregendes Urteil hervor. Gegenstand ist die Korrelation zwischen der erhaltenen Hepatits B Impfung mit einer vermeintlichen Folge von Multipler Sklerose.
Seit 1982 sind Impfststoffe gegen Hepatitis B auf dem Markt erhältlich. Schon damals gab es vermehrt Verdachtsmomente bei der die Impfstoffe im Zusammenhang mit Autoimmunkrankheiten stehen sollen(Science 1998; 281: 630-631).
Diese Zusammenhänge können aus Sicht der Ärzte nicht bestätigt werden. Dennoch ist es nach Urteil des Gerichtshofs so, dass mit hinreichenden Indizien die Anklage des Klägers gegen den Hersteller beim nationalen Gericht in Frankreich Bestand hat. Doch was bedeutet dies konkret für Impfgegner in Deutschland und Europa? Die deutsche Arzneimittelhaftung bleibt vom Urteil zunächst unberührt, dennoch besteht gerade seitens der impfkritischen Partei eine vermehrte Tendenz zur falschen Auslegung.
Tatsächlich ist keine empirische Evidenz für den Impfstoff als Auslöser der Krankheit gegeben. Theorien, die eine Kausalität zwischen Impfstoff und der chronisch entzündlichen Nervenerkrankung suchen, sind bis heute nicht bewiesen. Ein Beispiel dafür ist der molekulare Nachahmungseffekt (Mimikry). Demnach bleibt zu erwarten, ob anhand dieses Urteils nicht willkürlichen Behauptungen die Türe geöffnet wurde.
Die Impfung gegen Hepatitis B gilt als eine effiziente Möglichkeit der Bekämpfung. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) haben nach Angaben des Robert Koch Instituts gemeinsam im April 2016 eine „Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C und anderen sexuell übertragbaren Infektionen bis 2030“vorgelegt. Ziel der Strategie ist die nachhaltige Eindämmung dieser übertragbaren Infektionen. Obwohl eindeutig Impfempfehlungen gerade für Kinder und Jugendliche ausgesprochen werden, liegen die Impfquoten bei Schuleingangsuntersuchungen in Deutschland noch bei unzureichenden 86 Prozent.
Quellen:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-06/cp170066de.pdf
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2017/Ausgaben/31_17.pdf?__blob=publicationFile
https://www.aerzteblatt.de/archiv/19120/Multiple-Sklerose-durch-Hepatitis-B-Impfung-Studie-entkraeftet-Verdacht
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/76614/Impfschaeden-Urteil-des-Europaeischen-Gerichtshofs-schafft-keine-neue-Evidenz
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c62115-tod-nach-impfung-beweiswuerdigung-nationale-gerichte-haftung-pharma-konzern/2/
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2017-06/eugh-urteil-impfen-hepatitis-b-multiple-sklerose-impfschaden-schadenersatz
https://www.myelitis.de/userfiles/downloads/article/myelitis-impfungen-und-autoimmunerkrankungen-2015.pdf