Der zweite Vortrag „e-ASA: Löst die endoskopische Risikoeinschätzung die ASA Klassifikation ab?“ von Dr. Behrens, leitende Oberärztin im Endoskopiezentrum des Vivantes Klinikums in Berlin Friedrichshain, handelte von der stark diskutierten Frage nach der Sedierungsart bei endoskopischen Eingriffen.
Problematisch sei vor allem die erschwerte korrekte Einteilung der Patienten in die ASA-Klassen 1–5 der American Society of Anesthesiologists (ASA) aufgrund der starken Subjektivität dieses Klassifikationssystem. Doch gerade die richtige Unterscheidung in die ASA-Klassen 2 und 3 ist im klinischen und ambulanten Alltag der Gastroenterologen von großer Bedeutung, da sich nach dieser auch die Entscheidung nach der Sedierungsart – mit NAPS oder unter Aufsicht eines intensivmedizinischen Facharztes oder Anästhesisten – richtet.
Zwei fiktive Fallbeispiele, die Frau Dr. Behrens dem Publikum zur Abstimmung überließ, verdeutlichten diese Subjektivität: Im ersten Fallbeispiel stellte sie einen Patienten vor, der unter drei Komorbiditäten, einer arteriellen Hypertonie, einem Diabetes mellitus und einer COPD, litt. Im zweiten Fallbeispiel zeigte sie einen Patienten, der körperlich fit war, jedoch einen Herzschrittmacher besaß. Auch bei diesen beiden Beispielen kam es zu keinem klaren Konsens über die korrekte Einteilung in die ASA-Klasse 2 oder 3. Aufgrund der Empfehlungen der aktuellen Leitlinien zur Sedierung bei endoskopischen Eingriffen, ist die korrekte Einteilung auch für die strafrechtliche Haftung des Gastroenterologen von großer Bedeutung. Deshalb war es für sie wichtig, ein neues Instrumentarium – die e-ASA – zu entwickeln, welches die Klassifikation für den Gastroenterologen erleichtern und so einen Ausweg aus dem ASA-2/-3 Dilemma bieten soll.
Die e-ASA, welche im Saal große Zustimmung fand, unterscheidet nicht mehr zwischen fünf, sondern nur noch zwischen zwei Klassen, A und B, welche nicht nur die Patientenfaktoren, sondern auch das prozedurale Risiko berücksichtigen und schließt außerdem evidenz-basierte Risikofaktoren mit ein. Doch bevor die e-ASA angewendet werden kann, ist eine Validierung dieser Klassifikation zwingend notwendig. Dies wäre, so Dr. Behrens, im Rahmen der ProSed4-Studie möglich, welche das Ziel hat zu zeigen, dass die e-ASA-Klassifikation A im Hinblick auf sedierungs-assoziierte Komplikationen der ASA-2 nicht unterlegen ist.
In unserer dreiteiligen Reihe zur Nachberichterstattung über das Mittags-Symposium HOT TOPICS, das am 23. September 2016 im Rahmen der 71. DGVS Jahrestagung stattfand, fassen wir die Vorträge der drei Referenten zusammen.
Hier geht es zur Zusammenfassung des ersten Vortrags „ADR – Das Maß aller Dinge?“ von PD Dr. Guido Schachschal.
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