Reinigungskräfte kommen und gehen. Und mit ihnen ihr Wissen über die Praxisvorgänge. Haben Sie vor kurzem eine neue Kraft eingestellt? Ja? Aber sie hat keinen Zugriff auf die EDV? Gut. Und was ist mit den Informationen über Patienten in Form von Papierakten, die z.B. zur Bearbeitung im Arztzimmer liegen oder für die Schreibkraft bereit gelegt werden? Und was ist mit Betriebs- und Mitarbeiterdaten? Ist es immer ausgeschlossen, dass die Reinigungskraft Informationen einsieht, die sie gar nicht wissen muss? Im Praxisalltag sicherlich nicht. Also sollte auch die Reinigungskraft zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Jetzt erfahren, welche Personen auch Sie noch auf das Datengeheimnis verpflichten sollten: www.qmedicus.de/top/kontakt/kontakt-probeaccount