Patienten können ab sofort Hilfe beim An- und Ausziehen ihrer ärztlich verordneten Kompressionsversorgung als Leistung der häuslichen Krankenpflege erhalten.
Diese Neuerung umfasst medizinische Kompressionsstrümpfe und -strumpfhosen ab Kompressionsklasse 1 und gilt auch dann, wenn darüber hinaus kein Bedarf an Grundpflege besteht. Diese Änderung in der Richtline zur häuslichen Krankenpflege hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Dezember 2017 beschlossen. Zur Pressemitteilung des G-BA gelangen Sie hier.