10 Jahre „Scharfstellung“ Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V: QuintilesIMS Top-Chart 5/2017
Das QuintilesIMS Top-Chart 5/2017 behandelt das Thema Rabattverträge mit einer Auswertung von Absatz und Umsatz von Rabattprodukten im Vergleichszeitraum 2007 bis 2016.
Zum 1. April 2007 wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz die Regelung zur verpflichtenden Abgabe von Rabattvertragsprodukten durch den Apotheker eingeführt.
Mit dieser Verpflichtung der Apotheker, Rabattverträge durch die Abgabe rabattierter Produkte zu „bedienen“, hat der Rabattmarkt in den letzten 10 Jahren sukzessive an Bedeutung gewonnen. Im Zeitraum April bis Dezember 2007 lag der Anteil der im GKV-Markt abgegebenen Rabattprodukte noch bei 7 % nach Menge in Packungseinheiten und 20 % nach Umsatz in Euro zum Abgabepreis des Pharmazeutischen Unternehmers.
2016 hat sich der Absatzanteil auf 56 % erhöht und damit fast verdreifacht. Der Umsatzanteil erreicht mit 32 % sogar den viereinhalbfachen Wert. Der Anstieg beim Umsatzanteil liegt darin, dass in den letzten beiden Jahren verstärkt auch für teurere geschützte Produkte Rabattverträge abgeschlossen werden.
Detailliertere Informationen können Sie dem Top-Chart 5/2017 entnehmen:
http://ow.ly/TjpR30bYkKq