Die Medien suggerieren mit ihrer Berichterstattung, dass die Zahl der ärztlichen Behandlungsfehler immer weiter steigt. Jedoch ist die Zahl der Kunstfehler in Deutschland statistisch gesehen in den letzten Jahren zurückgegangen. Wir sagen Ihnen, was sie unbedingt als Mediziner über Behandlungsfehler wissen sollten.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn aufgrund eines nachweislichen Fehlverhaltens des Mediziners der Patient einen Schaden erlitten hat.
Handelt es sich um einen einfachen Behandlungsfehler muss der Patient nachweisen, dass das Fehlverhalten des Arztes Schuld an seiner Schädigung ist. Bei groben Behandlungsfehlern hingegen liegt die Beweislast auf Seiten des Arztes.
Aus juristischer Sicht werden Behandlungsfehler nach den unterschiedlichen Arbeitsgebieten eines Arztes unterschieden. Folglich zählen auch Aufklärungsfehler zu den Behandlungsfehlern.
Als Mediziner sollten Sie wissen, dass Behandlungsfehler zum einen zivilrechtliche Konsequenzen haben können, z.B. in Form von Schadensersatzzahlungen. Zum anderen können Kunstfehler auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn der Arzt nachweislich fahrlässig gehandelt oder es Unstimmigkeiten bei der Aufklärung des Patienten gegeben hat.