Im Interview mit MEDICA.de erklärt Prof. Herbert Löllgen, wie körperliche Aktivitäten nun auf Rezept verordnet werden können, warum das Rezept für Bewegung in vielen Fällen vor Medikamenten verschrieben werden sollte und welche Trends aktuell in der Sportmedizin zu beobachten sind.
Prof. Löllgen, was ist das "Rezept für Bewegung"?
Prof. Herbert Löllgen: In meiner Praxis erlebe ich oft, dass Patienten klare Anweisungen möchten, was körperliche Aktivitäten angeht. Das sportmedizinische Wissen ist bei Ärzten aber oft relativ unzureichend. Daher haben wir von der EFSMA (Europäische Gesellschaft für Sportmedizin) uns dafür entschieden, das Rezept für Bewegung zu verschreiben. In diesem kann dann dargestellt werden, welche Aktivität verschrieben wird und in welchem Umfang der Patient diese durchführen soll. Das sollte dem Patienten natürlich auch von Seiten des Arztes erläutert werden. Das ist aber nicht nur ein Thema für die Hausärzte, sondern auch für die Kliniken. Oft kommen Patienten mit einem Rezept aus der Klinik, auf dem teilweise 10 Medikamente stehen. Aber über die körperliche Aktivität wird kein Wort verloren, obwohl wir – und das beweisen auch gängige Studien – bis zu 50 Prozent unserer Gesundheit mit einem gesunden Lebensstil selbst mitbestimmen können. Diese Eigenverantwortung ist den wenigsten Patienten bewusst und muss ihnen daher von uns und durch das Rezept für Bewegung vermittelt werden. Auf der Homepage der EFSMA haben wir ein ganzes Tabellenwerk für alle Krankheiten zusammengestellt, in dem steht, welche Sportart in welchem Umfang verordnet werden kann. Unsere Faustregel besagt, dass Patienten 150 Minuten pro Woche moderate körperliche Aktivität verrichten sollten. ...