Die Humangenetik beschäftigt sich mit dem Erbgut von uns Menschen. DNA, Chromosomen und Gene können von Fachärzten genauestens untersucht werden. Um Patienten umfangreich beraten zu können, müssen Ärzte die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung vorweisen. Dies war bisher durch die Teilnahme an einer Online-Wissensüberprüfung möglich. Ab Mitte des Jahres läuft diese Regelung aus und ein 72-stündiger Präsenzkurs muss absolviert werden.
Im Interview mit MEDICA.de sprach Prof. Klaus Zerres vom Institut für Humangenetik in Aachen über die Inhalte und Richtlinien des neuen Präsenzkurses sowie deren Rahmenbedingungen.
Herr Prof. Zerres, wie war es bisher möglich in der genetischen Beratung tätig zu werden? Warum muss jetzt eine 72-Stunden Kurs absolviert werden?
Prof. Zerres: Um in der Humangenetik spezielle Untersuchungen zu veranlassen, müssen Ärzte seit dem Jahre 2012 - laut Gendiagnostikgesetz - über eine spezifische Qualifikation hierzu verfügen. Bereits qualifiziert sind Fachärzte der Humangenetik und Ärzte, welche die Zusatzbezeichnung "Medizinische Genetik" besitzen, alle anderen benötigen die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung. Sie konnten diese bisher direkt durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer Online-Wissenskontrolle, bestehend aus wenigen Multiple-Choice-Fragen erlangen. Diese Wissenskontrolle wird durch die Ärztekammern durchgeführt, sie erfüllt die Kriterien einer echten Prüfung jedoch in keiner Weise. Ab dem 11. Juli 2016 läuft die bisherige Übergangsregelung aus und es tritt eine neue Regelung für den Erwerb der Qualifikation in Kraft. Diese besagt, dass Ärzte, die nicht bereits fünf Jahre als Fachärzte tätig waren, diese Online-Wissenskontrolle nicht mehr durchführen können, sondern einen 72-stündigen Präsenzkurs besuchen müssen. Im Kurs sollen Ärzte so ausgebildet werden, dass sie Patienten umfassend zum Verfahren und zu eventuellen Problemen der genetischen Diagnostik beraten können. ...
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