Elektronische Patientenakten, Telemedizin, Clouds und Big Data: Fragen des Datenschutzes tauchen überall im digitalisierten Gesundheitswesen auf. Aber wie sieht es eigentlich fern der Anwendung, an den Grundlagen der Medizin, aus? Können Patientendaten und Persönlichkeitsrechte in der Forschung geschützt werden, wenn sich mehrere Zentren und zahllose Forscher an Studien beteiligen? Prof. Klaus Pommerening spricht im Interview mit MEDICA.de über einen Leitfaden für Datenschutzkonzepte in der Forschung, den Aufbau eines Datenschutzkonzeptes und die (Nicht-)Anonymisierbarkeit von Patientendaten.Herr Prof. Pommerening, was regelt eigentlich den Datenschutz in der medizinischen Forschung? Gibt es hier Gesetze, Standards oder Normen?Prof. Klaus Pommerening: Von Seiten des Gesetzgebers sind bei uns in Deutschland nur die allgemeinen Datenschutzgesetze anzuwenden. Außerdem existiert natürlich, soweit es um Behandlungsdaten geht, die ärztliche Schweigepflicht. Es gibt außerdem eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zur Arbeit von Biobanken, die irgendwann auch auf die Forschung außerhalb der Biobanken übertragen wurde. Aber diese Stellungnahme hat keinen Rechtscharakter. ...
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