Eine fragwürdige Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg will eine allenfalls mittelmäßige Beratungsqualität in Hamburgs Hausarztpraxen belegen. Eine Versuchspatientin gab an, unter anhaltender Müdigkeit zu leiden und suchte deshalb 28 Hausärzte auf: Die Qualität von Anamnese, Untersuchung, Diagnose und Beratung sowie die Arzt-Patient-Beziehung im Erstgespräch sollten bewertet werden.
"Die Bewertung erfolgte über eine Checkliste, die in Zusammenarbeit mit einem Allgemeinmediziner auf Basis der Leitlinie „Müdigkeit“ der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) entwickelt wurde und unterschiedliche Kriterien der Anamnese, Untersuchung und Beratung berücksichtigte. Danach fielen 15 Prozent der Hausärzte mit der Schulnote mangelhaft durch, ebenso viele arbeiteten hervorragend und erhielten die Schulnote 1. Die Note 2 oder 3 erreichten 50 Prozent der besuchten Ärzte. Die Arbeit des übrigen Fünftels war mit der Note 4 lediglich ausreichend…"
https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/aerzte-check/wie-gut-untersuchen-hausaerzte
"Vor allem bei der Anamnese gibt es laut Verbraucherzentrale Optimierungspotenziale. So wurde die Krankengeschichte der Patientin nur von einem Drittel der Ärzte im ersten Gespräch einigermaßen ausführlich erfasst und die psychosozialen Aspekte in die Diagnosefindung einbezogen. „Fachärzte für Allgemeinmedizin fragten die Patientin häufiger auch schon im Erstbesuch nach ihrer psychosozialen Situation, während Internisten sich stärker auf die somatischen Aspekte konzentrierten, organbezogen schauten und entsprechende Untersuchungen vorschlugen" (Zitat Ende), so Christoph Kranich von der Hamburger Verbraucherzentrale
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/96504/Beratungsqualitaet-von-Hausaerzten-getestet
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Für die Kassenärztliche Vereinigung Hamburgs (KVHH) sind diese Untersuchungsmethoden und die Hausärzte-Reihentests der Verbraucherzentrale höchst fragwürdig. „Er entbehrt auch nur den geringsten wissenschaftlichen Anforderungen und ist hochgradig manipulationsanfällig“, so die Kritik der KVHH-Sprecherin Stefanie Schäfer.
Doch eines hätte der KVHH als Körperschaft Öffentlichen Rechts bei dem "Test" der Hamburger Verbraucherzentrale allerdings zusätzlich auffallen müssen: Dass hier möglicherweise der Tatbestand eines vorsätzlichen und wiederholten Betrugs erfüllt sein könnte.
Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug
"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat..."
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
"Münchhausen-Syndrom"?
Die Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg beinhalteten nämlich eine gar nicht real erkrankte Versuchspatientin, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen behauptete, unter anhaltender Müdigkeit als einem Allgemeinsymptom zu leiden, um zugleich eine differenzierte bio-psycho-soziale hausärztliche Abklärung im Sinne eines "Münchhausen-Syndroms" einzufordern.
https://de.wikipedia.org/wiki/Münchhausen-Syndrom
Auf wessen Kosten?
Mit dieser Betrugsmasche wurde sie vorsätzlich, bzw. absprachemäßig von der Verbraucherzentrale HH organisiert, zu insgesamt 28, auch noch willkürlich ausgewählten Hamburger Hausärztinnen und Hausärzten geschickt, um deren Qualität von Anamnese, Untersuchung, Diagnose und Beratung sowie die Arzt-Patient-Beziehung im Erstgespräch zu bewerten.
Eine vergleichbare Studie hätte im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung in der empirischen Sozialforschung mehrere hunderttausend Euro gekostet, welche sich die Hamburger Verbraucherzentrale auf Kosten der GKV-Versicherten-Gemeinschaft, der Gesetzlichen Krankenversicherungen und der betroffenen Ärztinnen und Ärzte bzw. des Praxispersonals erschlichen hat.
Verbraucherzentrale HH 2.0
Es handelt sich auch nicht um einen einmaligen Vorgang, bei dem die Verbraucherzentrale HH einen "Verbotsirrtum" geltend machen könnte. Nein, diese "Betrugsmasche" hat Methode:
Unter dem Titel "Doktor, ich hab 'Rücken'!" habe ich auf meinem DocCheckBlog geschrieben
(Abb. Copyright Praxis Dr. Schätzler)
"25.02.2015 - Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) hat zum Thema Gesundheit und Patientenschutz am 9. Februar 2015 eine Studie zu Rückenschmerzen und deren hausärztliche Versorgung vorgestellt: Sie offenbart damit ein seltsam korruptives Verständnis, w e r eigentlich derartige Studien mit seiner Arbeitskraft bezahlen soll?
Zwei junge Test-Patientinnen mit angeblich verifizierbaren chronischen Rückenschmerzen besuchten je 30 Allgemeinmediziner. Sie wollten sich untersuchen und beraten lassen. Die Kriterien für eine gute Beratung, mit denen die Leistung der 60 Ärzte beurteilt werden sollte, wurden zuvor aus Leitlinien und Fachbüchern zusammengestellt und mit zwei Referenzärzten abgestimmt...
http://news.doccheck.com/de/blog/post/2199-doktor-ich-hab-ruecken/
Vgl. dazu auch
https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/versorgungsforschung/article/879771/rueckenschmerzen-schlechte-noten-hamburger-hausaerzte.html