In der Apotheke arbeiten wir mit einer Software, die uns vor pharmakologischen Schwierigkeiten wie beispielsweise vor Wechselwirkungen warnt. In diesen Fällen müssen wir Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt halten. Das ist nicht immer angenehm. Häufig habe ich den Eindruck, die Ärzte seien von unseren Anrufen genervt.
Warnungen der Software müssen von uns erstgenommen werden, auch wenn sie von manch einem vielleicht übervorsichtig oder übertrieben vorkommen mag.
Es gibt auch viele vergleichsweise harmlose Meldungen: Ich arbeite viel im Bereich der Rezeptur. Beim Nutzen der Software begegne ich deshalb häufig Warnungen, die angeben, dass der Wirkstoff überdosiert ist, die pH-Werte der Inhaltsstoffe nicht zusammenpassen oder die Grundlage nicht optimal gewählt ist. Salben- oder Cremes dürfen wir dann selbst austauschen, wenn wir dem therapeutischen System treu bleiben. Bei allen anderen Problemen müssen wir beim Arzt anrufen, bei Wechselwirkungen zum Beispiel.
Wechselwirkungscheck: Warnstufe 5 von 9
Der Wechselwirkungscheck läuft über die Kasse. Hier steht mehr auf dem Spiel als Cremes und Salben, die durch falsche pH-Einstellung eventuell unwirksam gewordene sind. Da kann es schon mal um die körperliche Unversehrtheit des Patienten gehen. Bei Stammkunden haben wir zur Sicherheit auch immer bestehende Allergien eingespeichert. Das hat im vergangenen Monat zwei Kunden die Fahrt in ein Krankenhaus erspart, denn der Hausarzt hatte die entsprechenden Hinweise seiner Software übersehen. Er war uns sehr dankbar für unsere Umsicht diesbezüglich.
Sehen wir uns aber einmal so eine Warnmeldung an, die von den Ärtzen vielleicht als überzogene Vorsicht auf Apothekerseite betrachtet wird: die Wechselwirkungen zwischen Ibuprofen und Citalopram. Zunächst bekommen wir nach dem einscannen beider Artikel einen Hinweis auf unserem Display eingeblendet, dass etwas an der Kombination problematisch erscheint. Klicken wir nun auf die „Kurzfassung“ erscheint der Hinweis auf die erhöhte Gefahr gastrointestinaler und anderer Blutungen. Uns wird die Warnstufe 5 von 9 mit den Worten „Überwachung/Anpassung nötig“ angezeigt.
Vorsichtig nachgefragt
Spätestens dann klingeln bei uns die pharmakologischen Alarmglocken. War da nicht was mit den Wechselwirkungen zwischen Serotonin-Wiederaufnahmehemmern und nichtsteroidalen Antophlogistika? Genau, beide wirken ulzerogen und hemmen die Thrombozytenaggregation. In ihrer Kombination verstärken sie die Gefahr einer gastrointestinale Blutung sogar um ein Vielfaches.
Das alles spielt sich innerhalb weniger Sekunden in Software und Oberstübchen ab und führt nicht direkt zum Anruf beim verschreibenden Arzt, sondern wird erstmal zu einer Frage an den Patienten (so man weder seine Vorerkrankungen noch seine Medikation kennt): „Darf ich Sie fragen, ob Sie in den letzten Wochen Magen- oder Darmprobleme hatten oder ob eine Operation ansteht?“
Weiß der Kunde bereits Bescheid?
Damit eruieren wir, ob der Kunde bereits von seinem Arzt über die Risiken dieser Kombination aufgeklärt wurde. Antwortet er nämlich mit „Ja, ich weiß dass das auf den Magen gehen kann, mein Arzt hat mir deshalb auch Pantoprazol aufgeschrieben. Das nehme ich immer morgens, aber davon habe ich noch genug zu Hause“, dann wissen wir, dass ärztlicherseits eine Überwachung stattfindet, haben somit unserer Pflicht genüge getan, können „Problem gelöst, Patient überwacht“ in unser Programm eintragen und alles ist gut.
Antwortet der Kunde aber mit „Ja, ich habe immer so Magenschmerzen. Kann das daher kommen? Nächste Woche habe ich auch eine Darmspiegelung, da werden sicher wieder Polypen entfernt – zählt das auch als Operation?“, dann ist definitiv der Zeitpunkt gekommen, an dem wir zum Hörer greifen und den verschreibenden Arzt kontaktieren. Vielleicht kann zumindest das Ibuprofen durch Paracetamol ersetzt werden, da in diesem Fall tatsächlich alle NSAR kontraindiziert sind.
Gemeinsam aufpassen – für den Patienten
Mir ist es wichtig, zu betonen, dass wir niemals anrufen, weil wir etwas verlangen, uns wichtig machen oder aufspielen wollen. Ich finde es völlig menschlich, mal etwas zu übersehen, das kann jedem passieren. Wir möchten einfach sichergehen, dass niemandem etwas passiert.
Im schlimmsten Fall würen wir uns sonst vor Gericht wiedersehen. Dort würde dann der Arzt gefragt, warum er diese Kombination trotz bestehender Symptome weiter verordnet hat und wir müssten erklären, warum wir nicht reagiert haben, obwohl unser Computer eine Warnmeldung rausgeschickt hat. Wir sollten Hand in Hand arbeiten – die Ärzte mit ihrer Erfahrung in der Diagnosestellung und Therapie, die Apotheker und PTA mit ihrer Erfahrung in der Pharmakologie und ihren Kenntnissen der Wirkstoffeigenschaften und Rezepturgrundlagen.
Auch die Software hat ihre Fehler …
Grundsätzlich sei zur Apothekensoftware gesagt, dass es nicht den ultimativen Anbieter gibt, der alles perfekt verknüpft, ob es nun AWINTA, Pharmatechnik, ADG oder ein anderer ist. Doch eines haben sie zum Glück alle gemeinsam: der Wechselwirkungscheck ist überall vorhanden. Dieser warnt uns, wenn unpassende Wirkstoffe zusammen verordnet werden.
Doch auch darauf dürfen wir uns nicht blind verlassen. Bei manch einem Softwareanbieter wird eine eigentlich bekannte Wechselwirkung nicht angezeigt, wenn es sich bei einem Präparat um ein Nahrungsergänzungsmittel handelt. Ein typisches Beispiel einer solchen Situation lieferte ein WISO-Beitrag des ZDF im letzten Jahr: Ein Patient kaufte bei Versand- und Vor- Ort Apotheken ein Vitamin D Präparat zusammen mit einem Rezept über HCT-Tabletten ein. Viele Apotheken versäumten es, ihn über das bestehende Risiko einer Hypercalciämie aufzuklären, weil dieser Hinweis nicht in der Software angezeigt wurde. In meinen Augen wäre es wichtig, diese Schwachstelle zu beheben und auch die Nahrungsergänzungsmittel mit in die Wechselwirkungsdatenbanken aufzunehmen.