Der Druck auf öffentliche Apotheken wächst weiter. Nachdem Ärzte ihr Fernbehandlungsverbot gelockert haben, gewinnen Online-Praxen wieder an Bedeutung. Verordnungen laufen über Versender aus anderen EU-Staaten. Amazon oder Parfümerien haben es ebenfalls auf Teile des Sortiments abgesehen. Was sollten Vor-Ort-Apos jetzt tun? Mehr auf ihre Kunden hören!
Beim Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zeigten sich für 2017 deutliche Trends im Rx-Bereich: Verschreibungspflichtige Arzneimittel, bisher eine Domäne öffentlicher Apotheken, wandern mit einem Absatzplus von 5,8 Prozent in Richtung von Versandapotheken. Öffentliche Apotheken verlieren 0,3 Prozent. Auch das Segment mit OTCs und sonstigen Waren, allen voran Kosmetika, bricht für sie weiter ein (minus 1,0 Prozent) während sich Versandapotheken über ein Absatzplus von 6,3 Prozent freuen.
© DAV
DAV-Geschäftsführerin Claudia Korf erwartet, dass sich weitere Marktanteile verschreibungspflichtiger Präparate in Richtung Versandapotheken verschieben:
* Durchschnittliche Vergütung je Rx-Packung 2017 (GKV/Privat): 8,40 EUR © DAV
Teleärzte mischen die Karten neu
Hier geht es aber nicht nur um „Holland-Boni“ aufgrund des umstrittenen EuGH-Urteils gegen die Rx-Preisbindung. Auch Online-Praxen befeuern den Trend in Richtung Rx-Versand weiter. Zum Hintergrund: Beim letzten Ärztetag haben sich die Delegierten das Fernbehandlungsverbot zu kippen. „Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird“, heißt es im Beschlussprotokoll.
Für Apotheker gelten folgende Spielregeln: Sie dürfen Rx-Präparate nicht abgeben, falls „vor der ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung offenkundig kein direkter Kontakt zwischen dem Arzt oder Zahnarzt und der Person, für die das Arzneimittel verschrieben wird, stattgefunden hat“ (Arzneimittelgesetz (AMG), Paragraph 48). Als „begründeten Ausnahmefälle“ nennt das Regelwerk vor allem bekannte Patienten und Wiederholungsverordnungen.
Hier kommen EU-Online-Apotheken jenseits deutscher Grenzen ins Spiel. Sie erhalten Online-Privatrezepte digital vom Arzt (bei Kassenrezepten gilt noch die Papierform) und liefern die entsprechenden Präparate. Die Passage im AMG wirkt nicht mehr zeitgemäß, ja unlogisch. Wie sollen Apotheker künftig prüfen, ob gegen die Passage verstoßen wurde? Momentan reicht es aus, die Abgabe vor Ort bei den „üblichen Verdächtigen“ abzulehnen. Ärzte treiben Patienten von Online-Praxen förmlich in die Arme von Versendern mit Sitz im EU-Ausland.
Douglas: Auf der Suche nach Apothekern
Nicht nur durch Online-Praxen oder -Apotheken drohen niedergelassenen Pharmazeuten Einbrüche. Auch Firmen sägen gewaltig am Randsortiment. Kunden schätzen apothekenexklusive Pflegeprodukte, die sie weder in Drogerien noch in Parfümerien erhalten, von geringen Graumarkt-Anteilen abgesehen. Viele Hersteller schließen ausschließlich mit Apotheken Depotverträge ab, um eine exklusiven Vertragskanal zu schaffen. Douglas bringt dieses Konzept jetzt ins Wanken. Der Konzern sucht für ein neues Store-Konzept Apotheker. Sie sollen „Spaß an der Beratung und am Verkauf“ haben, „Kommunikationsfähigkeit und Freude am Umgang mit Kunden und Kundenberatung“ mitbringen und sich für Lifestyle-Themen interessieren.
© Douglas, Screenshot: DocCheck
Das genaue Konzept ist geheim, aber in weiten Teilen durchschaubar. Bereits 2016 hatte Douglas mit Avène (Pierre Fabre) und Quickcap (Orthomol) zwei ursprünglich apothekenexklusive Marken ins Sortiment geholt. Offensichtlich ist es jetzt gelungen, weitere Hersteller zu überzeugen, ihre Produkte nicht nur über Apotheken zu vertreiben. Sollte der Testballon erfolgreich starten, kann Douglas auf sein bestehendes Netz an Filialen zugreifen, weitere Apotheker einstellen und im größeren Rahmen apothekenexklusive Produkte vertreiben. Das würden Präsenzapotheken noch stärker als ihre Online-Rivalen zu spüren bekommen.
Vor Amazon sollten alle auf der Hut sein
Douglas ist allerdings nicht der einzige große Konzern, der es auf das Apotheken-Sortiment abgesehen hat. Amazon sondiert seit 2016 US-Märkte, indem er rezeptfreie Produkte vertreibt. Wie so oft werden Groß- oder Zwischenhändler ersetzt, da Amazon im direkten Einkauf die besten Konditionen aushandeln kann.
Auch in Deutschland gilt Amazon als ernstzunehmender Player im Arzneimittelmarkt. Das hat eine repräsentative Befragung von Entscheidern und Verbrauchern ergeben. So haben bereits ein Drittel (32 %) der befragten Konsumenten bei Amazon nach Medikamenten gesucht. 18 % haben schon OTC-Medikamente auf Amazon bestellt, 48 % würden generell Medikamente auf Amazon ordern, und für 25 % käme das Rx-Sortiment auch infrage.
„Bei einem massiven Einstieg von Amazon in den Apothekenmarkt steigt der Druck auf die Hersteller und auch auf die stationäre Apotheke", kommentiert Tobias Brodtkorb von SEMPORA Consulting seine Studie. „Aber auch die Versandapotheken sollten auf der Hut sein, denn 46 % der Verbraucher würden Amazon anderen Versandapotheken vorziehen“.
Versandapotheken in Shoppinglaune
Die Bedrohung ist Online-Anbietern nicht verborgen geblieben. Sie versuchen, sich die Sahnestücke vom Markt zu schnappen.
Birgit Dumke aus Hamburg baute ab 2004 die Online-Apotheke Apo-Rot auf. Dabei setze sie auf einen Shop bei eBay und wurde so zur Umsatz-Millionärin. „Viele Bestellungen bei eBay gehen mittlerweile auch ins Ausland“, erklärte sie zuletzt. „Für uns sind insbesondere Italien und Spanien, aber auch Großbritannien interessante Märkte geworden.“ Mittlerweile wurde Apo-Rot von Zur Rose / Doc Morris geschluckt. Zur Rose-CEO Walter Oberhänsli spricht von „weiteren Akquisitionen“. Der Markt bleibt in Bewegung.
Selbstmedikation bald aus dem Supermarkt?
Schon heute bieten große Drogerien in Norwegen, Dänemark, Schweden und in den Niederlanden OTCs an. Diesen Handelsweg verbieten deutsche Gesetze, wobei Märkte auch hier in Bewegung geraten. In Österreich kämpft die Drogeriemarktkette dm seit Jahren um eine Liberalisierung des Marktes, bislang ohne Erfolg. Zwei Verfassungsklagen scheiterten aus formalen Gründen. Allerdings ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon einmal bei nationalen Regelungen reingegrätscht. Seither wissen Deutschlands Apotheker, dass unsere Rx-Preisbindung nicht für Versender aus anderen EU-Nationen gilt.
Ob Liberalisierungen im OTC-Bereich Sinn machen, ist umstritten. Der Gesundheitsökonom Thomas Czypionka vom Institut für Höhere Studien (IHS) Wien kam beim Vergleich diverser Märkte zu folgenden Ergebnissen:
Hört mal auf die Verbraucher!
Über OTCs diskutiert man in Deutschland derzeit kaum. Aufgrund der Umsatzstruktur, rund 80 Prozent entfallen bei öffentlichen Apotheken derzeit auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, beißen sich Standesvertreter am Rx-Versandverbot fest. Ihre Chancen, Jens Spahn (CDU) doch noch zu überzeugen, sind gering.
Umso interessanter ist der Blickwinkel von Kunden. Beim BR-Tagesgespräch vom 13. März befragten Reporter Bürger zum Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Die Interviewten nannten nicht nur niedrigere Preise. Viele schätzen den Service, Arzneimittel geliefert zu bekommen. So ist auch Amazon stark geworden und hat schon früh Teile des stationären Buchhandels verdrängt. Anderen Branchen ging es nicht besser. Bei Produkten ohne Preisbindung ist Amazon nicht unbedingt günstig, aber schnell.
Öffentliche Apotheken sind eigentlich flinker als ihre Konkurrenz, würden sie sich auf ihre Stärken besinnen. Mit einem leistungsfähigen Großhandel und einem Botendienst-Fahrer gelangen Arzneimittel oder auch Kosmetika in wenigen Stunden bis an die Haustür. Wer Verbraucher mehrmals in die Offizin bestellt, bis sie ihre Präparate erhalten, braucht sich nicht zu wundern, dass mit den Füßen abgestimmt wird, Beratungsqualität hin oder her.
Stationäre Betriebsstätten haben laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zwar mehrere Einschränkungen. Botendienste sind „im Einzelfall ohne Erlaubnis (...) zulässig“, wobei kein Kollege jemals wegen exzessiver Auslieferungen verklagt worden ist. Außerdem muss pharmazeutisches Personal die Fahrten übernehmen, sollte kein Kontakt in der Offizin stattgefunden haben. Doch der Beschluss zum Fall des ärztlichen Fernbehandlungsverbots ermöglicht auch pharmazeutische Modellprojekte für Vor-Ort-Apotheken. Beratung per Chat, Videokonferenz oder Telefon und Lieferung per Fahrer - das könnte die Konkurrenz alt aussehen lassen.